Ein dänisches Gericht hat entschieden, dass Veganismus ein Glaube ist und daher unter die Menschenrechte fällt. Nach Angaben des Richters des Unterbezirksgerichts in Hjorring werden die Rechte von Veganern durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Der Vegetarierverband Dänemarks nennt das Urteil „einen Meilenstein“.
Der Verein hatte im Namen einer vegan lebenden Familie Klage gegen die städtische Kindertagesstätte eingereicht, die in der Mittagspause „normale“ Lunchpakete vorbereitete, jedoch keine vegetarischen. Eltern durften ihren Kindern auch kein eigenes Paket geben.
Der Klage gegen die Schulbehörde lag daher die Beschwerde zugrunde, dass die vegane Familie diskriminiert werde, weil sie daran gehindert werde, ihren Lebensstil auszuüben.
Wenn ihre Tochter in die Kita gehen würde, könne die Familie nicht an ihrer moralischen Position festhalten, Tieren kein Leid zuzufügen, urteilte der Richter. In dem Urteil wurde anerkannt, dass Veganer das Recht haben, nicht schlechter behandelt zu werden als Menschen ohne vegane Ansichten, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Der Zugang zu veganen Mahlzeiten in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten sei in vielen Städten und Gemeinden in Dänemark „seit Jahren“ eine Herausforderung, so der Vegetarierverband. Während einige dänische Krankenhäuser oder Kindergärten ausgezeichnetes veganes Essen zubereiten, machen andere öffentliche Einrichtungen in anderen Kommunen dies überhaupt nicht.
Der Verband ist stolz darauf, diesen Fall – den ersten seiner Art in Dänemark – vor Gericht gebracht und gewonnen zu haben. Ein weiterer ähnlicher Fall ist vor einem anderen dänischen Gericht anhängig und betrifft ein Betriebsrestaurant in einem Krankenhaus. Im ersten Fall erhielt die Familie eine symbolische Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro und die Gemeinde muss auch ihre Anwaltskosten tragen.