Der endgültige Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung des Tierschutzgesetzes wurde vergangene Woche vorgelegt, am Montag findet im Agrarausschuss des Bundestags eine erste Anhörung dazu statt. Nachdem viele Staaten und Agrarorganisationen mehr als achtzig Änderungsvorschläge eingereicht hatten, nahm BMEL-Minister Cem Özdemir erneut einige Änderungen vor.
Dem Gesetzentwurf liegen monatelange Verhandlungen zwischen den Koalitionsparteien und regionalen Landesregierungen zugrunde. Die Gesetzesänderung betrifft wichtige Bereiche der Nutz- und Tierhaltung, etwa den Online-Heimtierhandel, Haus- und Nutztiere sowie die Wildtierhaltung in Wanderzirkussen.
Das neue Gesetz enthält strengere Tierschutzbestimmungen, darunter verbesserte Lebensbedingungen in Ställen, Einschränkungen bei körperlichen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit sowie ein Verbot der traditionellen „Anbindehaltung“ für Kühe und Ziegen. Ein solches Tethering-Verbot wird erst in zehn Jahren in Kraft treten. Eine Ausnahme bilden die kleinen Mischbetriebe in den südlichen deutschen Alpen für die Anbindung von Kühen in Winterställen.
Darüber hinaus sollen nicht heilende Eingriffe, wie das Abschneiden des Schwanzes, bei Lämmern verboten werden und auch für Ferkel gelten strengere Regelungen. Das Abbrennen der Hörner von Kälbern wird bald eine Narkose erfordern, und Videokameras müssen die Arbeitsabläufe in Schlachthöfen überwachen. Auch der Handel und die Schlachtung hochträchtiger Ziegen und Schafe ist künftig verboten.
Kritik an dem Gesetzentwurf kommt von verschiedenen Seiten. Agrarorganisationen wie der Bauernverband warnen vor einer finanziellen Belastung für die Viehhalter. Sie befürchten, dass die Kosten für die Anpassung der Ställe viele Landwirte aus dem Markt drängen werden, insbesondere weil die angekündigten Subventionen nicht ausreichen, um die Neuinvestitionen zu decken.
Natur- und Tierschutzorganisationen hingegen sind der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Reformen nicht weit genug gehen. Kritisiert werden insbesondere die langen Übergangsfristen und die Tatsache, dass die Kombinationshaltung (Außen- und Innenhaltung) nicht vollständig verboten ist. Dies wird als Kompromiss angesehen, der den Tierschutz nicht ausreichend berücksichtigt.
Auch innerhalb der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP herrscht Uneinigkeit über den Vorschlag der beiden grünen Landwirtschafts- und Tierschutzminister. Einige SPD-Politiker wollen beispielsweise strengere Regeln. Die FDP ist jedoch der Ansicht, dass der Gesetzentwurf ein falsches Signal an die Landwirtschaft sendet und fordert eine Lockerung der Regeln, um den bürokratischen Aufwand für die Landwirte zu verringern.