In Deutschland wird es strengere Tierschutzgesetze geben. Die Haltung oder Ausstellung von Wildtieren wie Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferden „an wechselnden Standorten“ soll verboten werden. Wanderzirkusse dürfen ihre bisherigen Tiere behalten, dürfen aber keine neuen mehr anschaffen.
Auch der Handel und die Zucht von Haustieren unterliegen strengeren Regeln und Verstöße werden mit höheren Bußgeldern geahndet. Beispielsweise wird das Töten eines Tieres ohne „vernünftigen Grund“ mit fünf Jahren Gefängnis bestraft, statt mit drei Jahren im Wiederholungsfall. Für Versuche, ein Tier zu misshandeln oder zu töten, soll das Bußgeld von 25.000 Euro auf maximal 50.000 Euro erhöht werden.
Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten kritisierte „zahlreiche Mängel und Lücken“ in den Plänen und eine Verwässerung zentraler Projekte wie dem Verbot von Anbindetieren. Die Verbraucherorganisation Foodwatch warf BMEL-Minister Cem Özdemir vor, der Bauernlobby nachzugeben.
Zwar werden eine Reihe gängiger Praktiken in der Nutztierhaltung verboten oder müssen neuen Auflagen genügen. Allerdings wird es in den meisten Fällen kein Totalverbot geben, es werden aber dennoch Ausnahmen zulässig sein. Das ist den deutschen Tierschützern nicht gut genug.
Künftig ist das Abschneiden des Schwanzes bei Lämmern verboten, für Ferkel ist dies jedoch im Einzelfall mit Richtlinien zulässig.
Grundsätzlich soll die Anbindehaltung von Nutztieren bedeuten, dass ein Tier nicht angebunden gehalten werden darf. In Süddeutschland soll eine „Kombinationshaltung“ für kleine Milchbauern möglich bleiben. Spätestens in zehn Jahren wird das ganzjährige Anbinden von Milchkühen im Stall verboten.
Ursprünglich war lediglich eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen. BEL-Minister Cem Özdemir (Grüne) sprach von einem Kompromiss, um mehr Tierschutz mit Natur- und Artenschutz auf Almen und Bergwiesen zu verbinden.