Klimakommissar Frans Timmermans hat die ersten EU-Regeln zur Organisation eines Geschäfts- und Erlösmodells für Kohlenstofflandwirtschaft vorgestellt. Mit dieser sogenannten Zertifizierung wird der erste gesetzliche Schritt zur Begrenzung der CO2-Emissionen im Sinne der Klimaziele der Green Dea getanl.
Die Europäische Kommission strebt eine Kombination verschiedener Optionen zur Abscheidung von Kohlendioxid an. Dazu gehört die Verwendung von Baumaterialien aus Holz oder Ziegeln, die aus mineralisiertem Kohlendioxid hergestellt werden. Darüber hinaus kommt auch die Agroforstwirtschaft in Frage, die Wiederbewässerung von ausgetrockneten und abgesetzten Torfböden.
„Wir wollen, dass die CO2-Entfernung neue und zusätzliche Einkommensquellen für die vielen Landwirte bietet, die gerne mehr für die Biodiversität tun würden, aber Schwierigkeiten haben, die dafür erforderlichen Mittel zu finden“, sagte Timmermans.
Das EU-Komitee unterscheidet zwischen kurzfristig und langfristig gespeichertem Kohlendioxid. Kohlenstoffrülpsen ist wahrscheinlich eine Form der Kurzzeitspeicherung. Zertifikate für die Kohlenstoffspeicherung in der Landwirtschaft sollen daher nur zeitlich begrenzt gültig sein.
Brüssel wendet mindestens vier Kriterien für die Erteilung von Genehmigungen für handelbare CO2-Zertifikate an. Zum einen muss es möglich sein, die Menge des gespeicherten Kohlendioxids tatsächlich zu bestimmen und zu bestimmen. Das EU-Komitee hofft, auf moderne Satellitensteuerungen zurückgreifen zu können.
Zweitens dürfen (landwirtschaftliche) Tätigkeiten, die bereits gängige Praxis sind, nicht zertifiziert werden: Sie müssen neue Techniken und Methoden beinhalten. Diese Bedingung wird bereits von landwirtschaftlichen Spitzenverbänden beklagt, weil sie ein Hindernis für innovative Landwirte darstellt, die bereits mit der Kohlenstoffspeicherung experimentieren. Das wäre nicht mehr förderfähig.
Gerade für die Landwirtschaft ist für die vorgeschlagene Zertifizierung wichtig, dass das Kohlendioxid mindestens 10 bis 20 Jahre im Boden verbleiben muss und die erteilten Genehmigungen ebenso befristet sind. Zudem darf das neue Carbon Farming die Biodiversität und den Artenschutz nicht gefährden.
Zur Finanzierung hat sich die Europäische Kommission noch nicht geäußert, denn dieser Zertifizierungszeitraum ist erst der Beginn der Umsetzungsphase: Viele Details müssen noch geklärt werden. Darüber hinaus müssen sich die EU-Regierungen und die Ausschüsse des Europäischen Parlaments noch zu Wort melden. Danach wird ein Expertengremium in einem zweiten Schritt die CO2-Zertifikate weiter ausarbeiten.