Die Europäische Kommission wird Spanien vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen, weil das Land die Nitratrichtlinie nicht ausreichend durchsetzt. Damit gerät das Vorgehen gegen die Nitratverschmutzung des größten EU-Schweineproduzenten erneut ins Visier der Europäischen Kommission.
Nach Angaben der Kommission hat Spanien trotz früherer Warnungen in den letzten Jahren zu wenig Fortschritte erzielt und muss nun zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um weitere Verschmutzungen zu verhindern.
In der europäischen Nitratrichtlinie ist das Ziel der Nullverschmutzung verankert, das in dem europäischen Green Deal festgeschrieben ist. Auch gegen Deutschland hat die Europäische Kommission bereits rechtliche Schritte angekündigt.
Die Kommission hatte Spanien bereits im November 2018 und Juni 2020 darauf hingewiesen, dass das Land die Nitratrichtlinie nicht erfülle. Darüber hinaus muss die spanische Regierung nun regionale nitratempfindliche Gebiete (mit vielen Schweineställen) untersuchen und weitere sogenannte „rote“ Gebiete ausweisen. Außerdem muss sie nun einen konkreten Aktionsplan erstellen und zur Genehmigung nach Brüssel vorlegen, insbesondere für die Regionen, in denen bisherige Maßnahmen nicht ausreichend waren.
Ein wichtiger Bestandteil des Green Deals ist die Nitratrichtlinie. Ihr Ziel ist es, die Wasserqualität zu schützen, indem die Verschmutzung von Grund- und Oberflächengewässern mit Nitraten aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert wird. Die EU-Länder sind selbst für die Einhaltung der Richtlinie verantwortlich.
Die Kommission fordert die Länder beispielsweise dazu auf, ihre Gewässer besser zu überwachen und aktiv die Verschmutzung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen aufzuspüren.

