Klimakommissar Frans Timmermans hat die ersten EU-Regeln zur Organisation eines Geschäfts- und Verdienstmodells für die Kohlenstofflandwirtschaft vorgestellt. Mit dieser sogenannten Zertifizierung wird der erste rechtliche Schritt zur Begrenzung der CO2-Emissionen unternommen, wie in den Klimazielen des Green Deal festgelegt.
Die Europäische Kommission setzt auf eine Kombination verschiedener Möglichkeiten zur Bindung von Kohlendioxid. Dabei wird an den Einsatz von Baumaterialien aus Holz oder Steinen gedacht, die aus mineralisiertem Kohlendioxid hergestellt werden. Außerdem kommen Agroforstwirtschaft und die Wiederbewässerung ausgetrockneter und geschrumpfter Moorböden in Betracht.
„Wir wollen, dass Kohlenstoffentfernung neue und zusätzliche Einkommensquellen für die vielen Landwirte bietet, die gerne mehr für die Biodiversität tun würden, aber Schwierigkeiten haben, die dafür nötige Finanzierung zu finden“, sagte Timmermans.
Die EU-Kommission unterscheidet zwischen kurzzeitig und langfristig gespeicherten Kohlendioxidmengen. Kohlenstofflandwirtschaft ist wahrscheinlich eine der Formen der kurzzeitigen Speicherung. Zertifikate für Kohlenstoffspeicherung in der Landwirtschaft sollen daher nur begrenzt gültig sein.
Bei der Erteilung von Genehmigungen für handelbare Kohlenstoffzertifikate gelten in Brüssel jedenfalls vier Kriterien. Erstens muss die tatsächlich gespeicherte Menge an Kohlendioxid genau ermittelt und bestimmt werden können. Die EU-Kommission hofft hierbei auf den Einsatz moderner Satellitenkontrollen.
Zweitens dürfen (landwirtschaftliche) Tätigkeiten, die bereits üblich sind, nicht zertifiziert werden: es muss sich um neue Techniken und Methoden handeln. Gegen diese Voraussetzung protestieren schon jetzt landwirtschaftliche Dachverbände, da sie eine Hürde für innovative Landwirte darstellt, die aktuell bereits mit Kohlenstoffspeicherung experimentieren. Diese würden dann künftig nicht mehr berücksichtigt.
Besonders in der Landwirtschaft ist bei der vorgeschlagenen Zertifizierung wichtig, dass das Kohlendioxid mindestens 10 bis 20 Jahre im Boden verbleiben muss und dass die erteilten Genehmigungen ebenfalls zeitlich begrenzt sind. Zudem darf die neue Kohlenstofflandwirtschaft die Biodiversität und den Schutz der Arten nicht gefährden.
Zur Finanzierung äußert sich die Europäische Kommission derzeit noch nicht, da diese Zertifizierungsphase nur der Beginn der Einführungsphase ist: zahlreiche Details müssen noch geklärt werden. Außerdem müssen die EU-Mitgliedstaaten und die Ausschüsse des Europäischen Parlaments noch ihre Stellungnahmen abgeben. Anschließend wird in einem zweiten Schritt eine Expertengruppe die Kohlenstoffzertifikate weiter ausarbeiten.

