Das rechtliche Verfahren dreht sich um die jüngste slowakische Gesetzesrevision, die laut der Kommission grundlegende Prinzipien des EU-Rechts beeinträchtigt. Im Mittelpunkt steht, dass nur die Slowakei die biologisch bestimmten Geschlechter Mann und Frau anerkennt. Dies hat umfassendere Auswirkungen auf die Anwendung des EU-Rechts in Bezug auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung.
Zusätzlich verschärft die neue Verfassung die Regeln für Adoption und Bildung. Lehrpläne sollen expliziter an slowakischen kulturellen und ethischen Grundsätzen ausgerichtet sein, wodurch der Interpretationsspielraum abnimmt.
Premierminister Robert Fico präsentiert die Reform als Verteidigung der slowakischen Souveränität. Er erklärte, dass Bratislava selbst festlegen muss, wie viele Geschlechter im Land anerkannt werden und wer heiraten darf. Das Land folgt damit dem Kurs des Nachbarlandes Ungarn. Fico zeigte sich unbesorgt über einen möglichen Konflikt mit der EU.
Die Verfassungsänderung wurde im September verabschiedet und trat am 1. November in Kraft. Laut der Europäischen Kommission ermöglicht die neue Bestimmung den slowakischen Behörden, einschließlich der Richter, nationale Vorschriften über EU-Recht in Fragen der Identität und Werte zu stellen, was grundlegende Rechtsprinzipien untergraben würde.
Bratislava hat nun zwei Monate Zeit, um die Fragen Brüssels zu beantworten und die Bedenken auszuräumen. Sollte dies nicht ausreichend erfolgen, könnte der nächste Schritt eine begründete Stellungnahme sein, gefolgt von einer möglichen Klage vor dem Gerichtshof der EU.

