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Brüssel öffnet ESF-Fonds für grenzüberschreitende Abtreibungen

Iede de VriesIede de Vries
Die Europäische Kommission richtet keinen neuen europäischen Förderfonds für Schwangerschaftsabbrüche ein, weist aber auf den bereits bestehenden europäischen ESF+-Fonds hin, den Länder nutzen können. Aktivisten sprechen von einem historischen Schritt, auch wenn zusätzliche Finanzierung ausbleibt.
EU lehnt Antrag auf grenzüberschreitende Abtreibungsfinanzierung trotz Unterstützung von Millionen ab.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, keinen neuen separaten Fonds einzurichten, um Abtreibungen in Europa zu finanzieren. Damit lehnt sie die Petition ab, die von mehr als einer Million europäischer Bürger über die Bürgerinitiative My Voice, My Choice unterstützt wurde.

Diese Initiative forderte eine EU-Regelung, mit der Länder Abtreibungsversorgung für ausländische Frauen anbieten können, die in ihrem eigenen Land keinen Zugang dazu haben und daher in einen anderen EU-Mitgliedstaat reisen. Laut der Europäischen Kommission ist ein solches neues Instrument nicht erforderlich, da bestehende Fördermittel bereits genutzt werden können.

Kostenerstattung

Die Kommission verweist auf den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Dieser Fonds soll Ungleichheiten verringern und soziale Unterstützung bieten. Nach Angaben der Kommission können EU-Länder diesen Fonds einsetzen, um Unterstützung zu leisten, sofern dies mit ihrem nationalen Recht vereinbar ist.

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Der ESF+ kann unter anderem verwendet werden, um Kosten für Frauen zu erstatten, die für einen Schwangerschaftsabbruch in ein anderes Land reisen müssen. Aktivisten betonen, dass es dabei nicht nur um medizinische Kosten, sondern auch um Reisekosten geht, wenn diese notwendig sind.

Nationales Vorgehen

Die Verantwortung liegt ausdrücklich bei den EU-Ländern. Sie entscheiden selbst, ob und wie sie den Fonds nutzen, wählen Projekte aus und richten ihre eigenen Verwaltungs- und Kontrollsysteme ein. In einigen Ländern kann der Fonds bereits für Gesundheitsversorgung eingesetzt werden; in anderen muss das Programm möglicherweise erst angepasst werden.

Das Europäische Parlament sprach sich im Dezember für den Vorschlag der Bürgerinitiative aus. Gleichzeitig wiesen Gegner darauf hin, dass die Politik zur Abtreibung laut den Verträgen nationale Zuständigkeit ist.

Enttäuschung

Die Initiatoren nennen die Entscheidung der Kommission einen Erfolg, weil erstmals ausdrücklich bestätigt wurde, dass EU-Gelder verwendet werden dürfen, um den Zugang zur Abtreibungsversorgung zu unterstützen. Gleichzeitig zeigen sie sich enttäuscht, dass keine zusätzliche, spezifische Finanzierung bereitgestellt wird.

Nach Angaben der Kommission bietet der bestehende Fonds genügend Möglichkeiten. Mitgliedstaaten, die wollen, können laut Brüssel relativ schnell Unterstützung über die bestehenden Förderwege leisten. Damit richtet sich der Fokus nun von Brüssel auf die nationalen Regierungen, die entscheiden müssen, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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