Die Europäische Kommission will die Richtlinie gegen Asbestverschmutzung deutlich verschärfen. Brüssel möchte den vor fünfzehn Jahren festgelegten Grenzwert um den Faktor zehn verschärfen: von 0,1 auf 0,01 Asbestfasern pro Kubikzentimeter Luft.
Letztes Jahr forderte das Europäische Parlament sogar eine Senkung des Grenzwerts um den Faktor hundert. EU-Kommissar für Soziales Nicolas Schmit erklärt, dass es bei solch geringen Werten schwierig wird, die Einhaltung genau zu messen. Gleichzeitig würden die Kosten für Unternehmen stark ansteigen. Daher hält Schmit zehnmal strengere Normen derzeit für ausreichend.
Mehrere EU-Länder schreiben bereits freiwillig den strengeren Grenzwert von 0,01 vor. Nach der Verschärfung müssen Arbeitnehmer schützende Kleidung und Atemmasken tragen. Beim Verarbeiten oder der Entsorgung asbesthaltiger Abfälle sollen Schutzfolien verhindern, dass sich Asbestfasern verbreiten. Das wird in vielen EU-Ländern bereits praktiziert.
Seit 2005 ist Asbest in der EU vollständig verboten, dennoch ist der Stoff noch in älteren Gebäuden enthalten. Die Arbeitnehmer tragen das höchste Risiko, krebserregendem Asbest ausgesetzt zu werden. Asbest ist als Rohstoff bereits in vielen Produkten enthalten (Bodenbeläge; harte Kunststoffe, hitzebeständige Platten; Dachabdeckungen etc.).
Bei der Verarbeitung entsteht ebenfalls Gefahr für Beschäftigte und Umstehende; ein winziger Asbestfaserflusen, der in die Lunge gelangt, kann nach vielen Jahren tödlich sein.
Das Argument der Europäischen Kommission, dass eine Verzehnfachung streng genug sei, überzeugt den Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) nicht. Der stellvertretende Vorsitzende Claes-Mikael Ståhl beklagt, dass die Kommission im Streit zwischen Wissenschaftlern und Unternehmenslobbyisten über den korrekten Höchstwert „leider auf Seiten der Wirtschaft“ entschieden habe.

