Die Europäische Kommission wird den EU-Ländern erlauben, die vorübergehende Staatshilfe für landwirtschaftliche Betriebe, die von den Folgen des Krieges in Ukraine betroffen sind, noch weiter auszuweiten. Im Juni wurde ein Höchstbetrag von 62.000 Euro pro Betrieb genehmigt, der jetzt um die Hälfte auf 93.000 Euro erhöht wird. Zudem wird die Regelung um ein Jahr verlängert.
Agrarkommissar Janus Wojciechowski und Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager werden ihren Vorschlag am Montag und Dienstag beim Landwirtschafts- und Fischereirat in Luxemburg vorstellen. Im vergangenen Monat hatte EU-Ratspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer jährlichen Rede zur Lage der Union bereits auf zusätzliche finanzielle Unterstützung für betroffene Unternehmen hingewiesen.
Die EU-Länder dürfen dafür Gelder aus dem großen EU-Wiederaufbaufonds verwenden, der ursprünglich nur zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gedacht war. Inzwischen haben die Energieminister entschieden, dass die EU-Länder die abgeschöpften Übergewinne der Gas- und Ölkonzerne ebenfalls für gezielte Hilfen an betroffene Agrarbetriebe nutzen dürfen.
Düngemittelfabriken kommen künftig ebenfalls für finanzielle Unterstützung in Frage. Die Hilfe kann in Form von direkten Subventionen, Steuer- und Zahlungsvergünstigungen oder anderen Formen wie rückzahlbaren Vorschüssen, Garantien, Darlehen und Eigenkapital gewährt werden, so eine Mitteilung der Europäischen Kommission. Agrarkommissar Wojciechowski wird voraussichtlich nächste Woche Ankündigungen zu einer europäischen Düngemittelstrategie machen.
Der Bauernverband der EU, COPA-COGECA, hatte die Kommission kürzlich gebeten, die Regeln für Staatshilfen zu lockern. Kommissarin Vestager arbeitet derzeit daran, doch eine strukturelle Anpassung der bestehenden Regeln wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

