Der Generalanwalt Athanasios Rantos rät dem Gerichtshof, die von der Europäischen Kommission eingelegte Berufung abzuweisen. Damit stellt er sich hinter eine frühere Entscheidung des Gerichts, das befand, dass die Europäische Kommission keinen ausreichenden Zugang zu Dokumenten rund um den Kauf von Impfstoffen gewährt hatte.
Pharmaunternehmen
In der Sache geht es um die Verträge, die die Europäische Kommission in den Jahren 2020 und 2021 mit verschiedenen Pharmaunternehmen über die Lieferung von Impfstoffen an die EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen hat. Europaabgeordnete und Bürger hatten Einsicht in Dokumente verlangt, die klar machen sollten, wie diese Vereinbarungen zustande kamen.
Nach Angaben der EU-Kommissare konnten bestimmte Daten aus Datenschutzgründen und zum Schutz kommerzieller Interessen nicht veröffentlicht werden. Aus diesem Grund wurden einige Dokumente teilweise freigegeben, wobei Namen der beteiligten Verhandler und Vertragsabschnitte unleserlich gemacht wurden.
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Nicht geheim
Der Generalanwalt hält jedoch fest, dass die Europäische Kommission nicht ausreichend dargelegt hat, warum diese Informationen geheim bleiben müssen. Laut dem juristischen Berater erschwert die eingeschränkte Offenlegung die Kontrolle darüber, wie die Verhandlungen verliefen und ob mögliche Interessenkonflikte vorlagen.
Ein wichtiger Streitpunkt betrifft die Identität von Mitarbeitern, die im Namen der Europäischen Union an den Vertragsverhandlungen beteiligt waren. Die Kommission argumentierte, die Offenlegung ihrer Namen könne Risiken bergen. Gegner vertreten hingegen die Ansicht, dass Transparenz notwendig sei, um das öffentliche Vertrauen zu stärken.
Unklar
Auch verschiedene vertragliche Bestimmungen blieben der Öffentlichkeit verborgen. Dem Generalanwalt zufolge hat die Kommission nicht ausreichend begründet, warum die Veröffentlichung dieser Passagen die kommerziellen Interessen der Pharmaunternehmen beeinträchtigen würde.
Pfitzergate
Der Fall steht nicht allein. Die Diskussion um Transparenz beim Impfstoffkauf wurde auch in einem anderen Rechtsverfahren geführt, bei dem das Gericht im vergangenen Jahr entschied, dass die Europäische Kommission die SMS-Nachrichten zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem Pfizer-Chef nicht ohne Weiteres hätte außer Acht lassen dürfen.
Dieser Fall, bekannt als Pfizergate, drehte sich ebenfalls darum, wie viel Einsicht die Öffentlichkeit in die Entstehung der europäischen Impfstoffkäufe während der Corona-Pandemie erhalten sollte.
Unverbindlich
Die Stellungnahme des Generalanwalts ist nicht bindend, wird aber vom Europäischen Gerichtshof häufig berücksichtigt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Sollte der Gerichtshof den Rat übernehmen, wäre das erneut ein Rückschlag für die Europäische Kommission in einer Angelegenheit, die sich um Transparenz und öffentliche Kontrolle der europäischen Impfstoffkäufe während der Corona-Pandemie dreht.

