Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am Freitag in Brüssel an, dass eine „vorläufige Anwendung“ möglich sei, nachdem Argentinien und Uruguay das Abkommen am Donnerstag ratifiziert haben. Sie bezeichnete die Ratifizierung durch Argentinien und Uruguay als gute Nachricht und erklärte, die Kommission habe hierfür bereits zuvor die Befugnis von den EU-Staaten erhalten.
Das Abkommen schafft eine der größten Freihandelszonen der Welt. Zusammen repräsentieren die beteiligten Länder mehr als 700 Millionen Verbraucher und etwa 30 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts. Mehr als 90 Prozent des Handels zwischen beiden Blöcken würden gemäß dem Abkommen zollfrei abgewickelt.
Frühere Vorteile
Für Unternehmen bedeutet die vorläufige Anwendung, dass sie früher von niedrigeren Einfuhrzöllen, angepassten Zollvorschriften und verbessertem Marktzugang profitieren können. Die wichtigsten Exportgüter von Mercosur in die EU sind landwirtschaftliche Produkte und Mineralien. Von der EU aus werden unter anderem Maschinen, Chemikalien und pharmazeutische Erzeugnisse exportiert.
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Das Abkommen bleibt umstritten. Frankreich hat sich energisch gegen das Abkommen gewehrt und versucht, die Anwendung zu blockieren. Die französische Regierung warnte zunächst, dass eine vorläufige Anwendung einen Verstoß gegen die Demokratie darstellen würde. Kürzlich erklärte Landwirtschaftsministerin Genevard jedoch, angesichts der neuen US-Handelssanktionen, des europäischen Mehrjahresbudgets und der Notwendigkeit einer autonomeren Handelspolitik der EU sei es vernünftig, Mercosur so schnell wie möglich einzuführen.
Bauern
Auch Landwirte in verschiedenen europäischen Ländern äußern Bedenken. Sie fürchten Konkurrenz durch günstigere landwirtschaftliche Produkte aus Südamerika. In mehreren EU-Ländern kam es zu Protesten gegen das Abkommen.
Zugleich gibt es auch Unterstützung für den Schritt der Kommission. Befürworter betonen, dass die Europäische Union in einer Welt zunehmender internationaler Konkurrenz schnell handeln müsse. Ihrer Ansicht nach bietet das Abkommen wirtschaftliche Chancen und neue Wachstumsoptionen für europäische Unternehmen, insbesondere auch für kleine und mittelständische Betriebe.
Mit der vorläufigen Anwendung wird das Abkommen teilweise gestartet, während der juristische und politische Prozess in Europa noch läuft. Die endgültige Zukunft des Abkommens hängt vom Urteil des Gerichtshofs und der späteren Abstimmung im Europäischen Parlament ab.

