Auch Land- und Gartenbauern in anderen (noch nicht namentlich genannten) EU-Ländern, die unter erheblichen klimatischen Schäden leiden, könnte eine Entschädigung zustehen. Berichten zufolge gilt dies nicht nur für die Trauben- und Weinbranche, sondern auch für den Obstanbau in einigen Ländern. Diese Regelung wird derzeit erarbeitet und bald bekanntgegeben.
Agrarkommissar Janusz Wojciechowski zeigte sich am Dienstag während des monatlichen Landwirtschaftsrats des LNV verständnisvoll gegenüber der schwierigen Lage, in der sich diese vier Länder bereits seit geraumer Zeit auf unterschiedliche Weise befinden. So leidet die französische Weinindustrie unter Wassermangel für die Sprühbewässerung, und ausgedehnte spanische Agrarflächen leiden nicht nur an Wassermangel, sondern auch an sengender Hitze. Nach Angaben des spanischen Ministers Luis Planas wächst in großen Teilen seines Landes kein Grashalm mehr, und das Vieh muss das ganze Jahr über (zugekauftes) Kraftfutter fressen.
In Italien sind die Flüsse nahezu ausgetrocknet; der Fluss Po enthält lediglich etwa vierzig Prozent des „normalen“ Wasservorrats. In den italienischen Bergen fiel im vergangenen Winter wegen der geringen Luftfeuchtigkeit kaum Schnee, weshalb nun auch das Schmelzwasser ausbleibt.
Wojciechowski sagte, dass seine Agrarabteilung mit Unterstützungsanfragen bombardiert werde. Er machte deutlich, dass nicht alle Anträge auf Schadensersatz berücksichtigt werden können. Er erklärte, dass von den jährlich 450 Millionen Euro im Katastrophenfonds für dieses Jahr noch etwa 250 Millionen übrig seien. Bereits Anfang dieses Jahres hatte Brüssel Schadensersatzzahlungen an fünf Nachbarländer der Ukraine genehmigt, aufgrund von Marktstörungen durch die Getreidekorridore.
Darüber hinaus erhalten die 27 EU-Länder die Möglichkeit, bereits bestehende Schadensregelungen im neuen GB zu aktivieren (die sie selbst finanzieren müssen), und Brüssel wird zudem eine Reihe von Zahlungen und Vorschüssen beschleunigt auszahlen.

