Großbritannien hat die Europäische Union im ‚Wurstkrieg‘ erneut um eine dreimonatige Verlängerung für die Zollkontrolle bei der Einfuhr gekühlter Fleischwaren nach Nord-Irland gebeten.
Ende dieses Monats läuft der zuvor gewährte Aufschub aus, sodass der Export von Fleisch ohne Zollkontrolle nicht mehr möglich sein wird. Großbritannien will nun bis zum 30. September eine Lösung finden.
Nach dem Brexit hält sich Großbritannien nicht mehr an die EU-Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und andere Standards für Milch- und Fleischprodukte. Daher darf britisches gekühltes Fleisch nicht mehr in Nordirland verkauft werden, da im Brexit-Abkommen vereinbart wurde, dass (die britische Provinz) Nordirland weiterhin Teil des (zollfreien) europäischen Zollgebiets bleibt.
Mit dieser Vereinbarung wurde die britisch-europäische Zollgrenze in die Irische See verlegt, um zu verhindern, dass an der Grenze zwischen Irland und Nordirland wieder Schlagbäume, Zäune und Zollstationen errichtet werden. Die Briten und Nordiren hatten nach dem blutigen Nordirlandkonflikt vereinbart, „niemals wieder eine harte Grenze auf irischem Boden“ einzuführen.
Die Briten betonen, dass es sich nur um „britisch-britischen Transport“ britischer Würstchen handle, doch die EU argumentiert, dass es um die Einfuhr von (nicht EU-kontrolliertem) britischem Fleisch geht, das die Zollgrenze passiert. Der Streit flammt letzte Woche auf, als der britische Außenminister Dominic Raab sagte, die EU versuche, Nordirland so zu behandeln, als sei es kein Teil des Vereinigten Königreichs.
Die EU erklärte, dass sie den Antrag auf Verlängerung prüfe, aber wiederholte, dass die einzige wirkliche Lösung darin bestehe, dass Großbritannien vollständig die Bedingungen akzeptiere, denen Premierminister Boris Johnson im vergangenen Jahr zugestimmt hatte. „Es gibt keine Alternative zum Protokoll“, so ein Sprecher der Europäischen Kommission.
In der vergangenen Woche hatte Brexit-Minister Frost gedroht, dass „alle Optionen wieder auf dem Tisch liegen“, falls keine Lösung gefunden wird. Ob damit auch Artikel 16 – eine Art Notbremse, die von beiden Seiten aktiviert werden kann – zu den Optionen gehört, ist noch unklar.

