Die deutschen Landwirtschaftsminister der Bundesländer und Bundesminister Cem Özdemir konnten sich auf ihrer halbjährlichen AMK-Konferenz nicht über den Anbau auf brachliegenden Flächen einigen. Die Europäische Kommission hat den 27 EU-Ländern erlaubt, diese Flächen, die ursprünglich zum Schutz der Biodiversität freigehalten wurden, in diesem Jahr zu nutzen, um die Lebensmittelversorgung aufrechtzuerhalten.
Auch wurden andere Bio-Maßnahmen aufgrund des russischen Krieges gegen die Ukraine und dem Wegfall eines Teils des Getreideexports um ein Jahr verschoben. Zudem darf auf diesen brachliegenden Flächen in diesem Jahr auch chemischer Kunstdünger verwendet werden, so die Vorgabe aus Brüssel.
Ein großer Meinungsunterschied zwischen den sechzehn Landwirtschaftsministern der Bundesländer und der Bundesregierung besteht in der Frage, was dort angebaut werden darf: Soll ausschließlich Rohstoffe für die immer teurer werdenden Futtermittel (wodurch ein Mangel droht) angebaut werden, oder auch Getreide und andere Lebensmittel für den menschlichen Verzehr? Außerdem gibt es einige Bundesländer, die finden, dass diese Ausnahme nicht nur für das laufende, sondern auch für das kommende Jahr gelten sollte.
Minister Özdemir und mehrere Bundesländer betonen, dass es in Deutschland, Europa und weltweit kein Nahrungsmitteldefizit gebe und dass zudem der mögliche Ertrag für die Lebensmittelproduktion viel geringer sei als der von Mais als Futtermittel.
Die regionalen Landwirtschaftsminister konnten sich auch nicht auf einen Kompromiss einigen, wonach ein Drittel der Flächen für den Proteinpflanzenanbau, ein Drittel für Futtermittel und ein Drittel für Lebensmittel genutzt werden dürften. Dieser Vorschlag wurde auch vom Deutschen Bauernverband (DBV) unterstützt.
Da die Konferenz der Landwirtschaftsminister nur einstimmig entscheiden kann, wurde keine Entscheidung zu diesem Thema getroffen. Bei den zur Biodiversität freigehaltenen Flächen hängt nun alles von der Entscheidung des Bundesrats am 8. April ab. Dort ist keine Einstimmigkeit erforderlich. Die Bundesländer entscheiden anschließend selbst, sodass die regionalen politischen Koalitionsbündnisse in den Ländern das Ergebnis noch beeinflussen können.

