Deutschland wird daher das Ausbringen von Gülle in sensiblen Gebieten strenger einschränken. Damit will Berlin verhindern, dass die Europäische Union drohende Millionenstrafen tatsächlich eintreibt. Die Landwirtschaft muss eine noch umfangreichere Dokumentation über alle Betriebsmittel, die das Unternehmen erreichen und verlassen, führen, und großflächigere Qualitätsmessungen des Grundwassers werden eingeführt.
Schon 1991 hatte Brüssel in der Nitratrichtlinie festgelegt, dass ein Liter Grundwasser höchstens 50 Milligramm Nitrat enthalten darf. Deutschland hat diese Richtlinie jedoch jahrzehntelang umgangen und unterlaufen. Im Durchschnitt überschreitet weiterhin ein Viertel der Messstellen im deutschen Grundwassermessnetz den Grenzwert von 50 Milligramm.
Erst nachdem Deutschland 2018 vom Europäischen Gerichtshof zur Reduzierung der Düngemittel verurteilt wurde, wurden Änderungen im deutschen Düngemittelrecht angestoßen.
Bundesminister Cem Özdemir erklärte am vergangenen Freitagmorgen in Berlin, dass der jahrelange und kostspielige Nitratkonflikt mit Brüssel den gegenteiligen Effekt gehabt habe und dass zwischen den Berufsverbänden und der Politik viel Vertrauen verloren gegangen sei – dieses Vertrauen müsse zurückgewonnen werden.
„Wir stärken nun das Prinzip, dass der Verursacher zahlt: Wer übermäßig düngt und damit die Umwelt gefährdet, wird stärker zur Verantwortung gezogen und verfolgt. Gerade angesichts knapper Haushalte hat niemand ein Interesse daran, exorbitante Bußgelder an Brüssel zahlen zu müssen; dieses Geld können wir besser nutzen, um unsere Landwirtschaft zu unterstützen.“

