Die Europäische Union hat erstmals ein Verfahren eingeleitet, um Ungarn bei europäischen Zahlungen zu kürzen. Brüssel ist der Meinung, dass Premierminister Orban zu wenig gegen Betrug und Missbrauch europäischer Regeln unternimmt.
Unter dem Druck des Europäischen Parlaments werden nun die neuen Strafmaßnahmen angewendet. Ähnliche drohende Maßnahmen gegen Polen werden noch verschoben.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat vermutlich deshalb jetzt entschieden, weil in der kommenden Woche in Straßburg die Genehmigung der europäischen Rechnungslegung auf der politischen Agenda steht. Das Europäische Parlament hatte bereits im letzten Jahr klargemacht, dass es die Jahresabschlüsse ablehnen würde, wenn Ungarn nicht angegangen wird.
Die Europäische Kommission hatte im November auch einen Fragebogen an Polen verschickt (bezüglich der umstrittenen Reformen der Justiz). Gegen Polen wird das Verfahren jedoch (noch) nicht eingeleitet. Polen nimmt aktuell sehr viele ukrainische Flüchtlinge auf. Möglicherweise hält die Kommission dies nicht für den richtigen Zeitpunkt für einen neuen offenen Streit mit der polnischen Regierung.
Die niederländische Europaabgeordnete Sophie in ’t Veld (D66) ist eine starke Befürworterin der schnelleren Anwendung des neuen Sanktionssystems: „Besser spät als nie, aber es ist unverständlich und unverzeihlich, dass Von der Leyen so zögerlich gehandelt hat. Rein weil sie Angst vor bestimmten EU-Regierungen hatte. Orbán wird vorerst kaum Druck verspüren, seinen autokratischen und kleptokratischen Kurs zu ändern.“
Die Grünen-Europaabgeordnete Tineke Strik betont, dass der Krieg in der Ukraine den Schutz des europäischen Rechtsstaats nur noch dringlicher macht: „Präsident Putin zeigt, wohin autoritäre Führer und gescheiterte Rechtsstaaten führen können.“
Trotz Gesprächen zwischen der Europäischen Kommission und der polnischen Regierung gibt es noch keine Anzeichen für eine effektive Wiederherstellung der unabhängigen Justiz in Polen. Die Grünen sind der Auffassung, dass die Europäische Kommission den Auszahlung von Subventionen aus dem Covid-Wiederaufbaufonds an Polen erst zustimmen darf, wenn die Unabhängigkeit der Justiz garantiert ist. In diesem Fall können die GLB-Landwirtschaftssubventionen jedoch „normal“ ausgezahlt werden.

