Damit wird der Einsatz von mobilen Schlachtbetrieben für mehr Schweizer Viehhalter möglich. Seit einigen Jahren ist das bereits eingeschränkt erlaubt, doch müssen geschlachtete Tiere aus hygienischen Gründen (Kühlung!) innerhalb von drei Viertelstunden bei einem Schlachthof abgeliefert werden.
Aufgrund dieser Einschränkung konnten bisher nur Landwirte in unmittelbarer Nähe zu einem Schlachthof die Regelung nutzen. Die Ablieferungszeit wird nun auf anderthalb Stunden erweitert, sodass auch weiter entfernt gelegene Höfe davon profitieren können.
Darüber hinaus werden die Regeln für die „kostenlose Weitergabe“ von Lebensmitteln gelockert, sehr zur Freude der Schweizer Tafeln. Die Schweiz produziert jährlich etwa 2,8 Millionen Tonnen Lebensmittelverschwendung, was 330 kg pro Einwohner entspricht. Rund acht Prozent des gesamten Lebensmittelabfalls stammen aus Groß- und Einzelhandel.
Bisher war es Bäckereien und Supermärkten aufgrund von Lebensmittelsicherheitsstandards nicht gestattet, überschüssige Lebensmittel an Wohltätigkeitsorganisationen weiterzugeben. Ab Februar wird diese Regelung erweitert. Dazu gehört unter anderem die Schaffung eines gewissen Spielraums bei den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit.
Das Schweizer Parlament hat außerdem beschlossen, dass ein nationales Referendum über ein Importverbot von (französischem) Foie Gras stattfinden soll, wahrscheinlich noch in diesem Jahr. Ende letzten Jahres lehnte das Parlament einen Antrag ab, der diese Einfuhr verbieten wollte, nachdem die Bevölkerung dies gefordert hatte. Stattdessen wurde entschieden, dass bei der Einfuhr die Fütterungsart der Gänse deutlich gekennzeichnet werden muss.
Der Schweizer Tierschutzverband hat inzwischen über 100.000 Unterschriften gesammelt, um dennoch ein vollständiges Importverbot von Foie Gras vorzuschlagen.

