Wohnungen und Gebäude sollen damit beschleunigt klimaneutral gemacht werden. Für Neubauwohnungen gilt dies ab 2030; neue Regierungsgebäude bereits ab 2028. Alle Neubauten sollen – soweit technisch und wirtschaftlich möglich – zudem mit Solaranlagen ausgestattet werden, jedoch wird es keine Verpflichtung für private Eigentümer geben.
Auch die am wenigsten effizienten öffentlichen und gewerblichen Gebäude müssen weniger Energie verbrauchen. Bis 2030 müssen davon 16 Prozent renoviert sein, bis 2033 steigt dieser Anteil auf ein Viertel. Wie die EU-Länder dies umsetzen und welche Gebäude zuerst angegangen werden, dürfen sie selbst entscheiden. Historische Gebäude oder Kirchen können Ausnahmen erhalten.
Kessel mit fossilen Brennstoffen werden schrittweise zurückgefahren. Ab 2025 dürfen keine Fördermittel mehr für Gaskessel vergeben werden. Ziel ist es, dass die nationalen Regierungen Maßnahmen ergreifen, um Gas- und Ölkessel bis 2040 vollständig auszufasen. Dies ist fünf Jahre später als im ursprünglichen Vorschlag vorgesehen.
Gebäude sind für etwa vierzig Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich, mehr als die Hälfte des Gasverbrauchs in der EU. Dies geschieht vor allem durch Heizung, Kühlung und Warmwasser für den Haushalt. Derzeit sind mehr als ein Drittel der Gebäude älter als 50 Jahre und fast drei Viertel gelten als energieineffizient. Aktuell wird nur etwa ein Prozent pro Jahr renoviert.
Eine weitere wichtige Maßnahme umfasst die Implementierung neuer Technologien und Innovationen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dazu gehören unter anderem fortschrittliche Dämmmaterialien, intelligente Energiesysteme und nachhaltige Energiequellen.
Die Vereinbarung resultiert aus intensiven Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat und ist ein wesentlicher Bestandteil des umfassenderen „Fit for 55“-Pakets des ehemaligen Kommissars Frans Timmermans. Diese Vereinbarung, die den Weg zur Klimaneutralität ebnet, ist von großer Bedeutung, um die EU-Verpflichtungen des Pariser Abkommens erfüllen zu können.

