Das EuropĂ€ische Parlament hat der vorĂŒbergehenden Aussetzung der EU-Einfuhrzölle fĂŒr ukrainische Produkte zugestimmt, um den Export des Landes zu unterstĂŒtzen. AuĂerdem wurde mit den Ministern der 27 EU-LĂ€nder eine Einigung erzielt, um die Zollverfahren an der Grenze zu Ukraine zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die GasvorrĂ€te in der gesamten EU mĂŒssen bis November zu mindestens 80 Prozent gefĂŒllt sein und im nĂ€chsten Jahr 90 Prozent der KapazitĂ€t erreichen. Ab dem kommenden Jahr werden Zielvorgaben pro Land eingefĂŒhrt. Mitgliedstaaten ohne unterirdische SpeicherstĂ€tten mĂŒssen sicherstellen, dass mindestens 15 % ihres durchschnittlichen Verbrauchs in einem anderen EU-Land gespeichert werden.
Die vorĂŒbergehende Handelsliberalisierung ist eine Reaktion auf den russischen Krieg gegen die Ukraine, der die HandelsfĂ€higkeit des Landes beeintrĂ€chtigt. Die Einfuhrzölle auf Industrieprodukte, Obst und GemĂŒse sowie Antidumpingzölle auf Stahleinfuhren werden fĂŒr die Dauer von einem Jahr vollstĂ€ndig aufgehoben.
FĂŒr den ukrainisch-europĂ€ischen Handel wird ein automatisiertes System fĂŒr alle ZollformalitĂ€ten auf beiden Seiten der Grenze eingefĂŒhrt. Dies bedeutet, dass eine manuelle Bearbeitung von Dokumenten nicht mehr erforderlich ist.
Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich den reibungslosen Ablauf des grenzĂŒberschreitenden Handels fördern. Die nun getroffene vorlĂ€ufige Einigung muss im Juni noch von den 27 EU-Ministerinnen und Ministern sowie dem gesamten EuropĂ€ischen Parlament genehmigt werden, bevor das formelle Genehmigungsverfahren eingeleitet wird.
Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Ukraine und steht fĂŒr mehr als 40 % des gesamten Handels. Im Gegenzug war die Ukraine der 15. gröĂte Handelspartner der EU und hatte einen Anteil von etwa 1,2 % am gesamten EU-Handel.

