Es ist das erste Mal, dass gemeinsame Strafvorschriften für Korruption in der gesamten EU festgelegt werden. Die Einigung sieht vor, dass alle Länder dieselben Definitionen für verschiedene Formen von Korruption verwenden. Dies gilt auch für Bestechung, Veruntreuung und die Behinderung der Justiz. Zudem werden Mindeststrafen festgelegt; Richter dürfen jedoch höhere Strafen verhängen.
Es ist Jahre her, dass das Europäische Parlament und die europäischen Länder zuletzt einen konkreten Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats unternommen haben. Anfangs schien eine Einigung unwahrscheinlich. Unter anderem äußerte die italienische Regierung große Bedenken gegen das neue europäische Gesetz und konnte zeitweise auf die Unterstützung anderer Länder zählen.
Ursprünglich wollte das Europäische Parlament deutlich mehr in die Vereinbarung aufnehmen, doch die Länder waren dazu nicht bereit. Dennoch freut sich die niederländische Europaabgeordnete García Hermida-van der Walle (D66/Renew) über die Einigung zur verstärkten Bekämpfung von Korruption. Sie war in den vergangenen Monaten Hauptverhandlerin in diesem Dossier.
„Dass wir nicht noch weiter in der Verbrechensbekämpfung vorangekommen sind, müssen die nationalen Regierungen ihren Bürgerinnen und Bürgern erklären, aber das Glas ist halb voll. Und bis vor wenigen Wochen schien es überhaupt kein Glas zu geben.“
Die Einigung soll dazu führen, dass Korruptionsfälle in allen EU-Ländern auf vergleichbare Weise behandelt werden. Das ist notwendig, weil große Unterschiede zwischen den Ländern die Strafverfolgung bisher erschwerten. Durch diese Harmonisierung soll die Verfolgung erleichtert werden.
Die Zusammenarbeit soll zudem gewährleisten, dass Untersuchungen schneller und vollständiger durchgeführt werden. Durch besseren Informationsaustausch kann verhindert werden, dass Korruptionsfälle zwischen den Ländern hängen bleiben oder sich verzögern.
Die Einigung ist vorläufig und muss noch formell genehmigt werden. Das bedeutet, dass die Vereinbarungen erst in Kraft treten, wenn sowohl das Europäische Parlament als auch die EU-Mitgliedstaaten sie endgültig angenommen haben.

