Das Land möchte Mitglied der EU werden, muss dafür jedoch Verbesserungen im Staatswesen vornehmen. Die EU koppelt die Auszahlung der Hilfsgelder an messbare Fortschritte bei dieser Reformagenda.
Mit der EU hat die Ukraine sechzehn Politikbereiche vereinbart, in denen sie Verbesserungen durchführen muss, um für eine Aufnahme in Frage zu kommen. Diese Bereiche reichen von juristischen Reformen bis hin zur wirtschaftlichen Transparenz.
Monatlich wird der Fortschritt bewertet. Fällt die Einschätzung negativ aus, kann dies direkte Folgen für Umfang und Tempo der finanziellen Unterstützung haben.
Bei der jüngsten Bewertung hat Brüssel beschlossen, die vierte Tranche des Hilfspakets zu reduzieren. Die Ukraine erhält nun 3,05 Milliarden Euro statt zuvor vorgesehenen 4,5 Milliarden. Dieser Abzug von 1,45 Milliarden Euro steht im Zusammenhang mit ausbleibenden Reformen.
Ein neu hinzugekommener Fokus liegt auf der Reform der beiden nationalen Anti-Korruptionsbehörden. Die Europäische Union fordert von Kiew Klarheit darüber, wie die Befugnisse dieser Institutionen gewährleistet werden.
Solange dies nicht geschieht, wird Brüssel zusätzliche Zahlungen nicht leisten. Die Europäische Kommission betrachtet eine unabhängige Korruptionsbekämpfung als zentrale Voraussetzung für weitere Unterstützung.
Laut Kritikern droht die Ermittlungsarbeit der Anti-Korruptionsstellen eingeschränkt zu werden. Die geplanten Reformen könnten dazu führen, dass der Generalstaatsanwalt mehr Kontrolle über diese Behörden erhält, was ihre politische Unabhängigkeit gefährden könnte. Kiew hingegen betont, dass keine Einmischung vorliege und die Reformen gerade darauf abzielen, effektiver gegen Korruption vorzugehen.
Die Ukraine hat in den vergangenen Monaten in mehreren Bereichen Fortschritte erzielt, doch dieses Tempo reicht nicht in allen Feldern aus. Europäische Funktionäre betonen, dass die Ukraine eine glaubwürdige Linie verfolgen muss. Nur so kann das Vertrauen der EU-Institutionen erhalten bleiben und weitere Hilfstranchen werden verfügbar.
Obwohl Kiew darauf besteht, dass der Reformprozess komplex und zeitaufwendig sei, hält die EU am Prinzip „Geld für Leistung“ fest. Das bedeutet, dass weitere finanzielle Hilfe erst erfolgt, wenn nachweisbare Reformen umgesetzt werden.

