Die Kommission hat im Februar ein umfassendes Paket von Deregulierungsmaßnahmen vorgeschlagen, darunter ein „Simplification Omnibus“, durch das Tausende kleinerer Unternehmen von Verpflichtungen im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaberichterstattung befreit werden.
Ombudsfrau Teresa Anjinho stellt fest, dass die Kommission keine Folgenabschätzung, keine öffentliche Beratung und keine Kohärenzprüfung durchgeführt hat, bevor diese Verpflichtungen aufgehoben wurden.
Sie kritisiert das extrem beschleunigte Verfahren: Interne Konsultationen innerhalb der Europäischen Kommission dauerten nur 24 Stunden statt der üblichen zehn Tage. Es wurde keine Notlage nachgewiesen, die eine solche Eile rechtfertigen würde, so der Ombudsmann.
Die Kommission verteidigt sich mit der Begründung, dass kleinere Unternehmen bereits in diesem Jahr den Nachhaltigkeitsregeln unterlagen und dringend Klarheit innerhalb des Wirtschafts-Anreizprogramms benötigen würden.
Umwelt- und Verbraucherorganisationen äußern Bedenken, dass das Wegfallen verpflichtender Prüfungen und Kontrollen bei kleineren Unternehmen zu erhöhten Schäden für Umwelt und Klima sowie zu Qualitätsrückgängen bei Produkten führen könnte.
Sie erklären, die Kommission habe die Verfahren für besseres Gesetzgebungsverfahren („better law-making“) verletzt, indem sie keine öffentliche Konsultation durchführte, keine Folgenstudie erstellte und nicht begründete, warum der Regulierungsspielraum plötzlich verringert wurde.
Der Ombudsmann weist darauf hin, dass ein derart übereiltes Streichen von Regeln ohne vorherige Untersuchung das Vertrauen in Brüssel untergraben und die demokratische Transparenz innerhalb der EU-Institutionen beeinträchtigen kann.
Die Europäische Kommission muss nach den bestehenden Verfahren spätestens bis zum 15. September schriftlich auf die Fragen des Ombudsmanns antworten.

