Das Gesetz, das kürzlich vom ukrainischen Parlament verabschiedet und vom Präsidenten unterzeichnet wurde, gibt dem Generalstaatsanwalt künftig eine zentrale Rolle bei der Beschlagnahme von Vermögenswerten in Korruptionsfällen. Zuvor hatten Anti-Korruptionsbehörden mehr eigenständige Befugnisse. Das neue Modell soll Betrug und Machtmissbrauch verhindern, weckt jedoch gerade große Bedenken.
Kern der Kritik ist, dass die beiden wichtigsten Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung, NABU und SAPO, ihre Schlagkraft verlieren. Sie dürfen nur noch Vermögenswerte beschlagnahmen, wenn der Generalstaatsanwalt dafür ausdrücklich die Erlaubnis erteilt. Gegner des Gesetzes sehen darin eine politische Steuerung, durch die deren Unabhängigkeit gefährdet wird.
Die Europäische Kommission hat scharfe Fragen zu den Auswirkungen des Gesetzes auf die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Institutionen gestellt. Die EU betont, dass ein glaubwürdiger Ansatz im Kampf gegen Korruption eine grundlegende Voraussetzung für weitere Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine bleibt. Zudem verwies sie auf frühere Vereinbarungen, in denen die Ukraine zugesagt hatte, ihre Anti-Korruptionspolitik zu verstärken.
Aus Brüssel kommt Anerkennung für das Bekenntnis der Ukraine, dass das Parlament bereit ist, Anpassungen vorzunehmen. Ukrainische Funktionäre erklärten, die Sorge der EU werde ernst genommen und das neue Gesetz werde verbessert. Dabei werde auch die genaue Zuständigkeit der beteiligten Institutionen sowie die Rolle des Generalstaatsanwalts überprüft.
Die Situation hat innerhalb der Ukraine eine Debatte über das Gleichgewicht zwischen Korruptionsbekämpfung und dem Schutz vor Machtmissbrauch innerhalb der Justiz ausgelöst. Befürworter des Gesetzes argumentieren, strengere Kontrollmechanismen seien notwendig, um Willkür und Machtmissbrauch zu verhindern. Gegner befürchten, dass die Reform genutzt wird, um Einfluss auf Ermittlungen zu nehmen.
Der Aufruhr kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Ukraine als vertrauenswürdiger Kandidat für eine EU-Mitgliedschaft positionieren möchte. Brüssel erwartet von den Beitrittskandidaten, dass sie die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit uneingeschränkt anerkennen. Jegliche Einschränkung der Unabhängigkeit gerichtlicher Institutionen wird als ernsthaftes Hindernis für eine weitere Integration gesehen.
Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Richtung sein, die die Ukraine einschlägt. Obwohl konkrete Gesetzesänderungen noch nicht vorgestellt wurden, ist klar, dass das Land unter verstärkter Beobachtung steht. Sowohl interner Druck als auch internationale Erwartungen zwingen Kiew, das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung zu überarbeiten.

