Der Ständige Schiedshof in Den Haag stellte fest, dass die britische Entscheidung, EU-Schiffe vom Heringsaugenfang in englischen Gewässern auszuschließen, unverhältnismäßig ist und somit die nach dem Brexit getroffenen Absprachen im Handelsabkommen verletzt. Dasselbe Verbot in schottischen Gewässern wurde jedoch als rechtmäßig beurteilt.
Heringsauge, ein kleiner Fisch, ist eine wesentliche Nahrungsquelle für Seevögel wie Papageitaucher und Dreizehenmöwen. Großbritannien führte das Verbot im März 2024 ein, um diese Vögel und das Ökosystem zu schützen. Die EU zweifelte das Verbot an, insbesondere wegen der Auswirkungen auf dänische Fischer, die traditionell Heringsauge für die Produktion von Tierfutter und Öl fangen.
Das Gericht befand, dass das britische Verbot in englischen Gewässern die Rechte der EU-Fischer während der Übergangszeit nach dem Brexit nicht ausreichend berücksichtigte. Beide Seiten interpretieren das Urteil als Teilsieg. London betont, dass keine Verpflichtung bestehe, das Verbot sofort aufzuheben. Brüssel sieht im Urteil eine Bestätigung dafür, dass das Vereinigte Königreich seine Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt hat.
Die Kommission wartet auf formelle Schritte des Vereinigten Königreichs, um dem Urteil nachzukommen. Das Verbot für den Heringsaugenfang bleibt vorerst in Kraft und soll voraussichtlich im Juni nächsten Jahres vollständig umgesetzt werden.
Die Frage wird möglicherweise erneut beim britisch-europäischen Handelstag am 19. Mai diskutiert, bei dem beide Seiten eine erneute Zusammenarbeit anstreben.

