In den neuen Regelungen vereinbaren die EU-Staaten, die Ankunft neuer Asylbewerber möglichst gleichmäßig auf alle Mitgliedstaaten zu verteilen. Ein solches „Verteilungsgesetz“ soll verhindern, dass die meisten in den Ankunftsländern wie Griechenland, Spanien und Italien untergebracht werden müssen. EU-Staaten, die nicht bereit sind mitzuwirken, können sich durch finanzielle Beiträge an der Unterbringung in anderen EU-Ländern freikaufen.
Außerdem wird an einer teilweisen Wiederherstellung des sogenannten Dublin-Abkommens und der Schengen-Reisebestimmungen gearbeitet, bei denen Entscheidungen über Asylanträge für die anderen Mitgliedstaaten wieder verbindlich werden.
Mehr Abschiebungen
Die neuen Regeln richten sich an Asylbewerber, die kein Recht auf Aufenthalt in einem EU-Staat haben. Laut den Asylministern der EU-Staaten und Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments soll das System einfacher, schneller und wirkungsvoller werden, da derzeit nur ein begrenzter Teil der abgelehnten Asylbewerber tatsächlich in ihr Herkunftsland zurückkehrt.
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Außerhalb der EU
Ein wichtiger Bestandteil der Einigung ist die Möglichkeit für EU-Staaten, Vereinbarungen mit Nicht-EU-Ländern über Rückkehrzentren zu treffen. Abgelehnte Asylbewerber können dort „vorübergehend untergebracht“ werden, während sie auf ihre formale, rechtliche Ablehnung warten. Menschenrechtsorganisationen bezeichnen dies als „Abschiebung“ und „Inhaftierung“. Für solche Haftzentren muss zuvor eine Vereinbarung mit dem Gastland getroffen werden.
Die Verordnung gibt den Asylministern zudem erweiterte Möglichkeiten, Menschen festzuhalten, wenn sie beispielsweise bei ihrer Rückkehr nicht mitwirken oder die Gefahr besteht, dass sie sich der Kontrolle entziehen. Die maximale Dauer der Inhaftierung wird im Vergleich zu den aktuellen Regeln ausgeweitet.
Verbindlich
Zudem wird ein verbindlicher europäischer Rückkehrbefehl eingeführt. Dadurch sollen Rückkehrentscheidungen besser erkennbar werden, sodass die Länder bei der Durchführung der Rückkehrverfahren leichter zusammenarbeiten können. Damit versuchen die EU-Staaten, zu der Situation vor 2015 zurückzukehren, als sich die Staaten (in der Regel) noch an die gegenseitigen Vereinbarungen hielten.
Die Einigung fügt sich in eine umfassendere Verschärfung der europäischen Migrationspolitik ein. Mehrere EU-Staaten führen bereits Gespräche mit Ländern außerhalb der EU über die mögliche Einrichtung von Rückkehrzentren. Italien hat bereits einen solchen abgeschlossenen Aufnahmeort in Albanien eingerichtet, diesen aber noch nicht in Betrieb genommen.
Glaubwürdig
Gegner warnen davor, dass die neuen Regeln zu mehr Inhaftierungen und größeren Risiken für Migranten führen können. Befürworter betonen dagegen, dass die Europäische Union einen glaubwürdigen und effektiven Rückkehrmechanismus benötigt.
Die vorläufige Einigung muss noch formal vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten genehmigt werden, bevor die neuen Regeln endgültig in Kraft treten.

