Das Urteil bedeutet eine empfindliche Niederlage für die italienische Regierung und ihre Pläne, Asylbewerber in Albanien unterzubringen.
Italien wollte abgewiesene Asylbewerber im vergangenen Jahr vorübergehend in Aufnahmezentren auf albanischem Gebiet unterbringen, während ihre Verfahren in Italien abgewickelt werden sollten. Dieses Vorgehen verstößt nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs gegen europäisches Recht. Das Gericht betont, dass nur die europäischen Institutionen festlegen können, welche Drittstaaten als sicher gelten.
Das Urteil des Gerichts ist eine direkte Folge der Kritik am italienischen Plan, Migranten mit vorübergehendem Aufenthalt in Albanien zu betreuen. Dieses Abkommen wurde von Italien als innovative Methode präsentiert, um den Druck auf das eigene Aufnahmesystem zu mindern. Nach Ansicht des Gerichts darf Italien jedoch nicht eigenständig entscheiden, dass Albanien ein sicherer Drittstaat ist.
Das Urteil unterstreicht die Beschränkungen für nationale Regierungen, die Migration außerhalb der EU abwickeln wollen. Länder dürfen Migranten nur in Staaten zurückschicken, die klare EU-Standards in den Bereichen Sicherheit, Menschenrechte und Aufnahme erfüllen. Das Erstellen einer eigenen Liste sogenannter sicherer Länder ist somit nicht mehr erlaubt.
Die Debatte um den italienischen Plan spielt vor dem Hintergrund einer anhaltenden Ankunft von Asylbewerbern, die über das Mittelmeer europäisches Territorium erreichen. Besonders Italien sieht sich mit vielen Menschen konfrontiert, die in baufälligen Booten von kriminellen Menschenschmugglern aus Nordafrika kommen.
Gleichzeitig steht die europäische Asylpolitik seit Jahren in der Kritik. Die EU-Länder sind nach wie vor uneins über eine gemeinsame Strategie, unter anderem wegen Streitigkeiten über die Verteilung der Asylbewerber. Einige Länder verweigern dauerhaft die Aufnahme von Migranten oder eine Beteiligung an der Umverteilung innerhalb der EU.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs erhöht den Druck auf die europäischen Institutionen, klare und gemeinsame Regeln zu formulieren. Nationale Lösungen wie das Abkommen zwischen Italien und Albanien werden durch das Gericht eingeschränkt. Damit soll verhindert werden, dass sich Länder ihrer gemeinsamen Verantwortung entziehen.
Dennoch bleiben die Meinungsverschiedenheiten innerhalb der EU groß. In der öffentlichen Debatte wächst die Spannung zwischen Ländern, die mehr Solidarität fordern, und Ländern, die an ihren nationalen Grenzen festhalten. Versuche, ein EU-weit gültiges Migrationspaket zu schließen, verlaufen schleppend und stoßen regelmäßig auf Blockaden einzelner Regierungen.

