Europäische Behörden erhalten mehr Möglichkeiten, Angebote aus Nicht-EU-Ländern abzuweisen oder weniger günstig zu behandeln. Dabei kann berücksichtigt werden, ob europäische Unternehmen in dem betreffenden Land vergleichbaren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen haben. Damit wird der gegenseitige Zugang zu den jeweiligen Märkten wichtiger.
Eine allgemeine Verpflichtung, ausschließlich europäisch einzukaufen, wird es nicht geben. Die derzeit vorgeschlagene Reform bietet den Behörden bei ihren Einkäufen und Ausschreibungen zwar mehr Möglichkeiten, europäischen Lieferanten Vorrang zu geben, schreibt aber nicht vor, dass alle Aufträge an Unternehmen aus der EU vergeben werden müssen. Das neue EU-Gesetz gilt vorerst nur für die großen Wirtschaftszweige und nicht für jede Kleinigkeit.
Weniger Abhängigkeit
Die Europäische Kommission möchte zudem die strategische Abhängigkeit von Lieferanten außerhalb Europas verringern. Öffentliche Aufträge sollen deshalb nicht nur nach den direkten Kosten bewertet werden, sondern können auch genutzt werden, um Risiken einer zu großen Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten zu reduzieren.
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Der Preis darf bei der Vergabe von Aufträgen nicht länger so stark ausschlaggebend sein. Die Behörden müssen ausdrücklich stärker auf Qualität und andere Bedingungen achten. Bei gewöhnlichen Aufträgen soll Qualität künftig mindestens 30 Prozent gewichtet werden. Für arbeitsintensive Aufträge wird ein Mindestwert von 50 Prozent genannt.
Herkunft
Auch Nachhaltigkeit sowie die Zuverlässigkeit und Herkunft der Lieferketten sollen stärker berücksichtigt werden können. China wird in den neuen Regeln nicht direkt als Ziel genannt, spielt aber eine wichtige Rolle in der Diskussion über günstige Angebote, Subventionen und ausländischen Wettbewerb auf europäischen Märkten.
Industriekommissar Stéphane Séjourné sieht Ausschreibungen dabei als strategisches Instrument. Andere große Volkswirtschaften nutzen ihre staatlichen Ausgaben ebenfalls, um ihre eigene Wirtschaft und Industrie zu unterstützen. Europa muss nach Ansicht der Kommission besser befähigt werden, darauf zu reagieren.
Einfacher
Die Reform soll zugleich die europäischen Vergaberegeln deutlich vereinfachen. Die bisher drei getrennten Richtlinien werden zu einer unmittelbar geltenden europäischen Verordnung zusammengefasst. Dadurch sollen die Unterschiede zwischen den nationalen Systemen verringert und die administrativen Belastungen für Unternehmen reduziert werden.
Der europäische Vergabemarkt macht etwa 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU aus und hat ein jährliches Volumen von ungefähr 2,5 bis 2,6 Billionen Euro. Der Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten genehmigt werden und kann während dieser Verhandlungen noch geändert werden.

