In der kommenden Woche werden Entscheidungen über eine mögliche Erweiterung der Europäischen Union um Ukraine und Moldawien sowie möglicherweise auch Montenegro und Albanien vorbereitet. Der Vorschlag wurde als Diskussionsgrundlage für die Sitzung der Außenminister erstellt, damit die Regierungschefs später in diesem Jahr die Entscheidung treffen können.
Der Vorschlag wurde von Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden verfasst, die gemeinsam mit Italien zu Beginn der 1950er Jahre die ‚Sechs‘ bildeten, die die Europäische Gemeinschaft (EG) gründete, den Vorläufer der heutigen Europäischen Union.
Balkanstaaten
Der Plan kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die EU auf die nächsten Schritte in den Beitrittsverfahren verschiedener Kandidatenländer vorbereitet. Bereits letzte Woche wurde über einige Balkanstaaten gesprochen, die seit mehr als zehn Jahren mit Brüssel über eine Vollmitgliedschaft verhandeln.
Promotion
Nach dem Vorschlag würden Neueinsteiger während einer Übergangszeit bei bestimmten Entscheidungen, für die Einstimmigkeit erforderlich ist, kein Stimmrecht erhalten. Dabei geht es unter anderem um Beschlüsse zum europäischen Haushalt, zur Außenpolitik der Europäischen Union und zu künftigen Erweiterungen des Blocks.
Schrittweise
Die fünf Länder sehen die Erweiterung als wichtiges Instrument an, sind jedoch der Meinung, dass neue Beitritte nicht zu einer Situation führen dürfen, in der die Entscheidungsfindung innerhalb der Europäischen Union erschwert wird. Deshalb plädieren sie für eine Diskussion darüber, wie neue Mitglieder schrittweise zu einer Vollmitgliedschaft mit allen damit verbundenen Rechten heranwachsen können.
Die vorgeschlagenen Übergangsmaßnahmen könnten Auswirkungen auf Länder haben, die im Beitrittsprozess derzeit am weitesten fortgeschritten sind, darunter Montenegro und Albanien. Auch die Ukraine und Moldawien werden in der Diskussion über künftige Erweiterungen der Europäischen Union genannt.
Grundsätze
Neben Einschränkungen bei bestimmten Stimmrechten enthält der Vorschlag auch Pläne für zusätzliche Absicherungen hinsichtlich demokratischer Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit. Die fünf Initiatoren wollen neue Mechanismen entwickeln, um zu überprüfen, ob neue Beitrittskandidaten diesen Grundsätzen weiterhin entsprechen.
Es wird an ein System gedacht, mit dem die Europäische Union eingreifen kann, wenn ein Neueinsteiger erheblich von diesen Normen abweicht. Außerdem wird vorgeschlagen, Schutzmaßnahmen zu ermöglichen, wenn das Verhalten eines Mitgliedstaates die Zusammenarbeit innerhalb der Union behindert.
Auch nachträglich
Weiterhin wird über eine längere und angepasste Absicherungsklausel gesprochen, die auch nach dem Beitritt angewendet werden kann. Damit wollen die Initiatoren verhindern, dass Probleme erst erkennbar werden, nachdem ein Land bereits vollwertiges Mitglied geworden ist. Diese Vorschläge sind eine Reaktion darauf, wie Ungarn und die Slowakei in den vergangenen Jahren viele Entscheidungen verzögert oder blockiert haben.

