Mit dem großen Handelsabkommen positioniert sich die Europäische Union prominenter unter den internationalen Wirtschaftsmächten. Mit diesem Handelsabkommen verteilt die EU Risiken und erweitert ihre eigenen Exportmöglichkeiten.
Damit ist die EU weniger abhängig von Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten, die unter Präsident Trump einen zunehmend wechselhaften und unsicheren Kurs verfolgen.
Derzeit arbeitet Brüssel auch an einem großen Handelsabkommen mit Australien, während ein Freihandelsabkommen mit einigen südamerikanischen Ländern ebenfalls nahezu abgeschlossen ist.
Die Vereinbarung passt in eine breitere europäische Strategie der Risikostreuung. Die EU will weniger abhängig von einigen wenigen großen Handelspartnern sein und sucht aktiv nach stabileren, langfristigen Partnerschaften. Das Abkommen mit Indien öffnet Märkte für etwa zwei Milliarden Menschen und markiert einen Durchbruch nach Jahren des Stillstands.
Die Vereinbarung wurde letzte Woche in Neu-Delhi von europäischen und indischen Führungskräften gefeiert. Sie betonten, dass das Abkommen nicht nur wirtschaftlich von Bedeutung ist, sondern auch eine klare politische Bedeutung in einer sich wandelnden Weltordnung hat.
Das Abkommen sieht eine gegenseitige Marktöffnung vor. Indien senkt oder streicht Einfuhrzölle für einen großen Teil der europäischen Exporte, während die EU dasselbe für nahezu alle indischen Waren, gemessen am Handelswert, tut.
Europa erhält besseren Zugang für Branchen wie Autos und alkoholische Getränke. Indien erhält seinerseits Zugeständnisse im Bereich Medikamente und Dienstleistungen sowie Zusagen zur weiteren Zusammenarbeit.
Der Agrarsektor spielt in dem Abkommen eine begrenzte Rolle. Beide Parteien entschieden sich, hier vorsichtig zu agieren, um politische Widerstände zu vermeiden, die bei früheren Handelsabkommen eine große Rolle spielten.
Das Abkommen muss noch weiter ausgearbeitet und umgesetzt werden. Über die genauen Auswirkungen auf einige Sektoren, darunter Stahl und klimabezogene Abgaben, besteht noch Unklarheit. Diese Details müssen in Folgegesprächen geklärt werden.

