Die Europäische Union und Mexiko haben sich auf die Erweiterung ihres fast zwanzig Jahre bestehenden Handelsabkommens geeinigt. Das neue Abkommen sieht unter anderem die Öffnung des europäischen Marktes für jährlich 20.000 Tonnen mexikanisches Rindfleisch vor, unter stark reduzierten Zollgebühren. Zudem sollen einfachere Zollverfahren den Export zwischen beiden Handelsblöcken weiter fördern.
Durch das neue Abkommen ist nahezu der gesamte Warenhandel zollfrei, für landwirtschaftliche Produkte noch beschränkt. Dieses Abkommen erlaubt die Einfuhr von 20.000 Tonnen mexikanischem Rindfleisch pro Jahr mit stark reduzierten Zollgebühren (7,5 %). Das mexikanische Rindfleisch erfüllt derzeit noch nicht die EU-Kriterien im Bereich Gesundheit. Daher ist es bisher vom Export nach Europa ausgeschlossen, beklagt der französische Fleischriese Interbev die mögliche Ankunft neuer Konkurrenz. Die französische Fleischindustrie fordert, dass Präsident Macron versuchen sollte, dieses Handelsabkommen zu verhindern, insbesondere angesichts der aktuellen Corona-Pandemie und der Diskussionen über den Schutz der eigenen Lebensmittelversorgung.
Mexiko ist der wichtigste Handelspartner der EU in Lateinamerika mit Warenhandel im Wert von 66 Milliarden Euro und 19 Millionen Euro an Dienstleistungen. Der EU-Export von Waren beträgt mehr als 39 Milliarden Euro pro Jahr. Der Warenhandel hat sich seit Inkrafttreten des ursprünglichen Abkommens im Jahr 2001 mehr als verdreifacht.
Es wird auch das allererste Handelsabkommen der EU sein, das Bestimmungen zur Bekämpfung von Korruption enthält und Maßnahmen gegen Bestechung und Geldwäsche vorsieht. Mexiko war das erste Land in Lateinamerika, das 1997 ein weltweites Abkommen mit der EU unterzeichnete.
Die EU und Mexiko begannen im Mai 2016 mit den Verhandlungen über dieses neue, modernisierte Abkommen. EU-Handelskommissar Phil Hogan und die mexikanische Wirtschaftsministerin Graciela Márquez Colín einigten sich diese Woche auf den genauen Umfang und die letzten rechtlichen Details. Damit können die EU und Mexiko nun in die Phase der parlamentarischen Zustimmung und Ratifizierung übergehen. Das Abkommen muss nun vom Europäischen Ministerrat und dem Europäischen Parlament genehmigt werden.

