Kroatien kann der passfreieren Schengen-Zone beitreten, wenn es nach Ansicht der Europäischen Kommission geht. Das Balkanland mit 4,5 Millionen Einwohnern erfüllt nun alle Voraussetzungen, Mitglied im Club der Länder zu werden, zwischen denen freies Reisen möglich ist. Bulgarien dagegen habe laut Europäischer Kommission seine Angelegenheiten noch nicht geregelt und steht deshalb weiterhin unter besonderer Beobachtung. Es liegt an den EU-Ländern, über den Schengen-Beitritt zu entscheiden, wobei Einstimmigkeit erforderlich ist.
Von den 28 EU-Ländern sind Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Irland und das Vereinigte Königreich (noch) keine Mitglieder des Schengen-Raums. Die Nicht-EU-Länder Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sind hingegen Teil davon.
Da Kroatien, das vor sechs Jahren der EU beigetreten ist, seine Außengrenzen in Ordnung hat, kann es der Kommission zufolge Mitglied der Schengen-Zone werden. Im Schengen-Abkommen ist festgelegt, dass Menschen grundsätzlich an den Grenzen nicht mehr kontrolliert werden. Das Abkommen wurde 1985 im luxemburgischen Ort Schengen von Deutschland, Frankreich und den drei Benelux-Ländern geschlossen.
Rumänien hat im vergangenen Jahr keine justiziellen Reformen oder den Kampf gegen Korruption vorangetrieben. Das Land bleibt deshalb unter besonderer Beobachtung. Die Niederlande sind eines der EU-Länder, die sich schon seit geraumer Zeit gegen die Aufnahme Rumäniens in den passfreien Bereich wehren. Die Niederlande klagen offen über Korruption und Vetternwirtschaft im rumänischen Staatsapparat.
Im vergangenen Jahr kritisierte Vizepräsident Frans Timmermans Rumänien, wo er die Lage als „bedauerlich“ bezeichnete. Nun bezeichnet die tägliche EU-Kommission es als „bedauerlich“, dass Bukarest nichts mit den Empfehlungen unternommen hat, obwohl die Regierung im Juni Verbesserungen versprach.
Um aus der besonderen Beobachtung herauszukommen, müsste Bukarest eine Reihe von (Straf)Gesetzen aussetzen und Ernennungen bei der Staatsanwaltschaft und der Antikorruptionsbehörde rückgängig machen.
Bulgarien hingegen hat die Empfehlungen befolgt und Schritte für die Justizreform sowie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität unternommen. Damit erhält Bulgarien Aussicht auf eine Entlassung aus dem Überwachungsprogramm. Bevor die Kommission entscheidet, ob Bulgarien aus dem Programm entlassen wird, werden die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament konsultiert.

