Die Klage wurde von der Internetnutzerorganisation Bits of Freedom eingereicht, die argumentierte, dass das US-Unternehmen Meta gegen das europäische Digital Services Act verstößt. Das Gericht gab der digitalen Bürgerrechtsorganisation Recht und stellte fest, dass Nutzer die Möglichkeit haben müssen, ihre Auswahl dauerhaft zu speichern.
Derzeit können Nutzer zwar eine chronologische Timeline auswählen, diese Einstellung verfällt jedoch, sobald die App neu geöffnet wird oder eine andere Funktion angeklickt wird. Zudem ist die Option schwer in den Einstellungen zu finden, was laut Gericht die Wahlfreiheit untergräbt.
Das Gericht stellte fest, dass Metas derzeitige Designentscheidungen Nutzer gezielt zu personalisierten Feeds lenken, die höhere Werbeeinnahmen generieren.
Das Gericht befand, dass Meta seine Plattformen für niederländische Nutzer innerhalb von zwei Wochen anpassen muss. Geschieht dies nicht, droht eine Zwangsgeldzahlung von 100.000 Euro pro Tag, bis zu einem Maximum von fünf Millionen Euro. Meta wurde somit eine klare Frist gesetzt.
Das Urteil verpflichtet Meta, die algorithmusfreie Timeline sowohl auf der Startseite als auch in Bereichen wie Reels einfach zugänglich zu machen. Außerdem muss die Einstellung erhalten bleiben, wenn Nutzer die App schließen oder zu anderen Bereichen navigieren. Damit wird es eine grundlegende Änderung in der Art geben, wie das Unternehmen seine Feeds anbietet.
Bits of Freedom hatte im Verfahren argumentiert, dass Meta gegen die neuen europäischen DSA-Regeln verstößt, indem Nutzer jedes Mal neu für einen algorithmusfreien Feed wählen müssen und diese Option in komplizierten Menüs versteckt wird. Das Gericht folgte dieser Auffassung und stellte fest, dass das Digital Services Act Unternehmen verpflichtet, faire, transparente und benutzerfreundliche Wahlmöglichkeiten anzubieten.
Bits of Freedom betonte, dass das Verfahren notwendig war, weil Meta-CEO Mark Zuckerberg aus eigenem Antrieb keine Beachtung der neuen europäischen Regeln zeigte. Nach Ansicht der Organisation beweist die Entscheidung des niederländischen Gerichts, dass große US-Technologiekonzerne nicht über dem Gesetz stehen und dass ein Eingreifen notwendig ist, um die demokratischen Rechte der Bürger zu schützen.
Obwohl das Urteil auf europäisches Recht basiert, gilt es vorerst nur für niederländische Nutzer. Dennoch könnte die Entscheidung Folgen für zukünftige Rechtsstreitigkeiten in anderen EU-Ländern haben, in denen ähnliche Bedenken bezüglich der Macht sozialer Medienplattformen und deren Einfluss auf die öffentliche Meinung bestehen.
Darüber hinaus fordert die niederländische Europaabgeordnete Kim van Sparrentak (GroenLinks), dass die Europäische Kommission kurzfristig bei der chinesischen und amerikanischen Version von TikTok einschreitet, mit Blick auf eine mögliche Beeinflussung der niederländischen Parlamentswahlen Ende dieses Monats.
Van Sparrentak weist darauf hin, dass TikTok letzte Woche aktiv Livestreams von der gewalttätigen radikal-rechten Demonstration in Den Haag empfohlen hat. Ihrer Ansicht nach profitiert TikTok von der Verbreitung dieser Art von Videomaterial und sein Algorithmus bringt extreme Inhalte auch zu Nutzern, die diese nicht suchen.
Mit Blick auf die Parlamentswahlen am 29. Oktober fürchtet Van Sparrentak eine Manipulation der Abstimmung über soziale Medien. Sie verweist auf frühere Beeinflussungen in Rumänien und Tschechien, bei denen russische Netzwerke Tausende Fake-Accounts einsetzten. „Die Europäische Kommission muss endlich Mut zeigen und einschreiten“, so Van Sparrentak.

