Der Kern des Konflikts dreht sich um das vom Präsidenten ernannte polnische Verfassungsgericht. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs hat dieses Gericht fundamentale Grundsätze des EU-Rechts verletzt und kann nicht als unabhängig oder unparteiisch angesehen werden. Dieses Urteil deckt alte Bruchlinien in der polnischen Politik auf.
Die aktuelle Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk erklärt, dass sie einen pro-europäischen Kurs verfolgt. Sein Kabinett erkennt Urteile des Verfassungsgerichts, die mit EU-Recht kollidieren, nicht an und sieht das jüngste europäische Urteil als Verpflichtung zum Eingreifen.
Die Präsidentschaft steht dem diametral entgegen. Präsident Karol Nawrocki hat Reformen des Rechtssystems nicht unterstützt. Versuche der Regierung, frühere Veränderungen rückgängig zu machen, sind dadurch blockiert geblieben.
Die Spannung rührt von Reformen der vorherigen PiS-Regierung her, bei denen politischer Einfluss auf die höchsten Gerichte ausgeübt wurde. Das Verfassungsgericht spielte dabei eine zentrale Rolle und erklärte zuvor, dass die polnische Verfassung über dem EU-Recht steht.
Diese Position steht in direktem Widerspruch zur Regierung. Diese stellt fest, dass EU-Werte rechtlich bindend sind und Polen sich dem nicht entziehen kann. Nach Ansicht der Regierung untergräbt das polnische Gericht damit den Rechtsstaat und die Position Polens innerhalb der Europäischen Union.
Das Verfassungsgericht selbst wehrt sich. Es erklärt, dass das europäische Urteil keine Auswirkungen auf seine Funktionsweise habe und dass das Europäische Gericht keine Zuständigkeit über das polnische Tribunal besitzt. Damit bleibt die institutionelle Pattsituation bestehen.
Solange Präsident und Regierung diametral gegeneinander stehen, bleibt unklar, wie und wann Reformen möglich sind. Fest steht, dass das Urteil aus Luxemburg den Konflikt verschärft und die politische Gegensätzlichkeit in Polen weiter offengelegt hat.

