Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in einem Bericht über Schweineschlachthöfe festgestellt, dass nahezu alle Fälle von Tierleid auf Mängel beim Personal zurückzuführen sind. Der Bericht benennt insgesamt 30 der häufigsten Situationen im Schlachtprozess, vom Eintreffen und Entladen der Schweine bis zum Betäuben und Töten.
Ähnlich wie in einer vergleichbaren früheren Stellungnahme über Geflügel zeigten sich die meisten Bedrohungen für das Tierwohl – 29 der 30 beschriebenen Situationen – als Folge der Mängel des Personals, wie fehlende Ausbildung oder Ermüdung. Die beschriebenen Fälle von Tierleid umfassen unter anderem Hitzestress, Durst, langanhaltenden Hunger und Atemnot.
Im Bericht wird insbesondere auf den Mangel an Fähigkeiten oder unzureichender Ausbildung des Personals hingewiesen. Probleme mit dem Tierwohl werden nicht bei den tatsächlichen Arbeitsplätzen, der Ausrüstung oder der Betriebsführung genannt. Schlecht gebaute Einrichtungen erwiesen sich zwar als ein zusätzlicher Faktor für das Entstehen von Gefahren, sind jedoch nicht die Ursache. „Selbst in einem gut konzipierten und ausgestatteten Schlachthof ist die Ausbildung des Personals eine wichtige präventive Maßnahme zur Verhinderung von Tierleid“, heißt es im Bericht.
Der Bericht zum Tierwohl ist ein Bestandteil der neuen EU-Nachhaltigkeitspolitik, dem Green Deal. Dabei nimmt die Lebensmittelpolitik, die Farm to Fork-Strategie, eine Schlüsselrolle ein. Im Rahmen dieses Überprüfungsprozesses überarbeitet die Europäische Kommission derzeit alle bestehenden Vorschriften zum Tierschutz. Bei einer Veranstaltung Anfang dieser Woche erklärte die EU-Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitskommissarin Stella Kyriakides, dass eine „angemessene Reform der Tierschutzgesetzgebung“ erforderlich sei. Diese ist für 2023 geplant.
Das Tierwohl war bisher vor allem ein Thema für den Landwirtschaftsausschuss. Aus einer anderen EU-Studie, die ebenfalls diese Woche veröffentlicht wurde, geht jedoch hervor, dass der AGRI-Bereich innerhalb der EU künftig deutlich weniger daran zu sagen haben wird. In dieser Studie wird dargestellt, welche EU-Abteilungen für Teile des Green Deals zuständig sein werden und unter welchen Generaldirektionen (DGs) dies künftig fällt.
Nur in neun der 27 geplanten Änderungen in der fachlichen Beratung und politischen Entscheidungsfindung wird die GD AGRI künftig noch eine führende Rolle spielen. In den meisten anderen Fällen übernehmen dies die Abteilungen für Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Nachhaltigkeit, Arbeitsbedingungen oder regionale Entwicklung. Innerhalb des Green Deal ist die Landwirtschaft somit nur noch ein Teil von vielen.
Eine ähnliche „Macht- und Einflussfrage“ spielt sich inzwischen auch zwischen den verschiedenen Fachausschüssen des Europäischen Parlaments ab. Auch dort war im vergangenen Jahr bereits die Frage, wer künftig wofür zuständig sein wird. Letzte Woche gelangte ein Brief von Pascal Canfin, dem französischen Vorsitzenden des Umweltausschusses (ENVI), an die Presse. In diesem Brief kündigte der Umweltausschuss die informelle Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsausschuss an, die im vergangenen Jahr im Rahmen der Farm to Fork-Vorbereitung entstanden war.
Die Gespräche zwischen beiden Ausschüssen über die Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verliefen offenbar deutlich holpriger. Die Entscheidung, die ENVI-Schattenberichterstatter aus den Verhandlungen zurückzuziehen, fiel vor zwei Wochen. Die Fraktionsvorsitzenden dieses Ausschusses betrachten die Gräben zu ihren AGRI-Kollegen als unüberbrückbar. Die Mitglieder des AGRI-Landwirtschaftsausschusses reagierten angeblich enttäuscht, haben aber noch keine offizielle Stellungnahme abgegeben.
Eventuell wird das am Montag bei der monatlichen Sitzung des Landwirtschaftsausschusses zur Sprache kommen. Dann ist ein Gespräch mit Umweltkommissar Sinkevicius vorgesehen. Der Austausch mit dem Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei dreht sich um die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen.

