Eine neue Untersuchung des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) zeigt, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Behörden (national, regional und lokal) ihre Aufträge gezielt an bestimmte Lieferanten direkt vergeben.
Die Reform von 2014 und eine Anpassung im Jahr 2017 blieben weitgehend ohne Verbesserungen. Sowohl Bieter als auch Behörden empfanden sie als umständlich im Vergleich zu flexibleren Vergabeverfahren im privaten Sektor. Der Anteil der öffentlichen Aufträge, die an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vergeben wurden, stieg ebenfalls nicht.
Die drei wichtigsten Indikatoren für Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen – Ausschreibungen mit nur einem Bieter, Direktvergaben und Anzahl der Bieter – blieben in den meisten Mitgliedstaaten unbefriedigend. Im Jahr 2021 wurde fast die Hälfte aller Verträge in Verfahren mit nur einem Bewerber vergeben.
Direktvergaben sind laut den Prüfern des Rechnungshofs nur unter sehr spezifischen Umständen zulässig; sie hemmen den Wettbewerb und sollten eine Ausnahme darstellen. Stattdessen traten diese Vergaben in fast allen Mitgliedstaaten häufiger auf und machten etwa 16 % aller berichteten Vergabeverfahren im Jahr 2021 aus.
Darüber hinaus hat sich die Anzahl der öffentlichen Aufträge mit nur einem Bieter in der gesamten EU seit 2011 fast verdoppelt. Die Anzahl der Unternehmen, die Angebote abgeben, hat sich fast halbiert – von etwa sechs auf drei Firmen pro Verfahren.
„In den letzten zehn Jahren ist es in der EU nicht gelungen, den Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen zu verbessern. Leider haben wir es nun mit einem verlorenen Jahrzehnt zu tun“, sagt Helga Berger, das EuRH-Mitglied, das für die Prüfung verantwortlich ist. Der Rechnungshof fordert die Europäische Kommission auf, mit einem Aktionsplan zu kommen, um öffentliche Aufträge für Unternehmen attraktiver zu machen.

