Die kantonalen Behörden des Schweizer Kantons Graubünden haben eine Genehmigung für die Erlegung eines Wolfes erteilt. Das Abschießen von Wölfen ist möglich, weil Schweiz, die kein EU-Mitglied ist, im vergangenen Jahr das Jagdgesetz gelockert hat.
Ein österreichischer Wolfs- und Landschaftsexperte bezeichnet das gelockerte Schweizer Gesetz als Vorbild für eine neue EU-Wolfspolitik.
In den vergangenen Sommermonaten wurden in Graubünden etwa 60 Schafe Opfer von Wolfsangriffen, davon zehn auf einer hochgelegenen Weide beim Dorf Klosters. Dort gab es 15 Angriffe, bei denen die Wölfe mehr als zehn Schafe auf geschützten Weiden töteten und damit die gesetzliche Voraussetzung für eine Jagdgenehmigung erfüllten.
In der Vergangenheit galten in der Schweiz viel strengere Kriterien, weshalb niemals eine Abschussgenehmigung erteilt wurde. Im Jahr 2020 fand ein Referendum über eine mögliche Wiedereröffnung der Wolfsjagd statt, das jedoch mit äußerst knapper Mehrheit abgelehnt wurde. Dennoch entschied die Schweizer Regierung, der Meinung der großen Minderheit Folge zu leisten. Zwar wird die Jagd nicht „uneingeschränkt“ freigegeben, doch werden die Ausnahmen erweitert.
Das Schweizer Jagdgesetz schreibt nun vor, dass mittels DNA-Nachweis festgestellt sein muss, dass ein und derselbe Wolf innerhalb von vier Monaten mindestens fünfzehnmal eine Schafherde angegriffen hat. Dabei müssen mindestens zehn Tiere verletzt oder getötet worden sein. Außerdem musste diese Herde zu diesem Zeitpunkt geschützt oder bewacht sein, etwa durch Zäune oder Wachhunde.
Die Genehmigung gilt nur für diesen einen Wolf. Anfang dieses Jahres wurde andernorts in der Schweiz nach einer erteilten Genehmigung versehentlich ein „falscher“ Wolf erschossen. Die Schweiz tötet keine Wölfe, um die Anzahl der Rudel klein zu halten, sondern lässt nur die notorischen Schafmörder erlegen.
Außerdem dürfen nicht zu viele Genehmigungen in kurzer Zeit erteilt werden. Die Anzahl der Wölfe, die in einem Kanton getötet werden dürfen, darf nicht mehr als die Hälfte der Anzahl junger Wölfe im Rudel betragen.
Der österreichische Wolfsfachmann Gregor Grill von der Landwirtschaftskammer Salzburg ist der Meinung, dass auch in den EU-Ländern die Bürger eine Stimme beim Wolfsmanagement haben sollten. In immer mehr EU-Ländern entstehen Diskussionen über „Belästigungen“, da der Wolf von Osten und Süden immer weiter nach Norden und Westen Europas vordringt.
Grill hält es für Unsinn zu sagen, Mensch und Wolf müssten friedlich nebeneinander leben. Er weist darauf hin, dass zwar jede Art ihren eigenen Lebensraum benötigt, die FFH-Richtlinie jedoch veraltet sei, da der Wolf nicht mehr als „bedrohte Art“ auf der Roten Liste steht. „Es ist absolut absurd, für ein Zusammenleben von Mensch und Fleischfressern zu plädieren, denn so etwas hat es nie gegeben“.

