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EU-Länder wollen Regeln für die Abschiebung von Migranten lockern

Iede de VriesIede de Vries
Neun Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben gemeinsam an die anderen EU-Regierungen einen Brief geschickt, in dem sie sich für mehr Möglichkeiten aussprechen, Migranten, die Straftaten begangen haben, leichter abzuschieben. Ihrer Ansicht nach dürfen europäische Gerichtsentscheidungen keine Hindernisse für nationale Abschiebungsverfahren darstellen.
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Die Unterzeichner des Briefes – darunter Italien, Österreich, Dänemark und Polen – fordern ein „offenes Gespräch“ über die Art und Weise, wie die Europäische Menschenrechtskonvention angewandt wird. Sie sind der Meinung, dass dieses Abkommen, insbesondere die Interpretationen europäischer Richter, in der Praxis zu oft der Abschiebung von Personen ohne Aufenthaltsstatus im Weg stehen.

Die neun Länder wollen die Debatte darüber während eines bevorstehenden europäischen Gipfels formalisieren, jedoch ist noch unklar, ob hierfür innerhalb der EU genügend Unterstützung besteht. Der Inhalt des gemeinsamen Briefes ist noch nicht vollständig öffentlich.

Ihre Kritik richtet sich insbesondere gegen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser Gerichtshof habe ihrer Meinung nach zu wenig Verständnis für nationale Sicherheitsinteressen.

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Die Aktion folgt auf eine frühere Vereinbarung von EU-Regierungschefs, das Konzept des „sicheren Drittstaats“ auszubauen. Dadurch können Asylsuchende in Länder außerhalb der EU überführt werden, wo sie auf das Ergebnis ihres Asylverfahrens warten müssen. Dieser Ansatz ist Teil umfassenderer Bemühungen, die Migrationsströme in die EU einzudämmen.

Menschenrechtsorganisationen üben scharfe Kritik an diesem neuen Ansatz. Sie weisen darauf hin, dass das EGMR und andere EU-Institutionen in der Vergangenheit wiederholt entschieden haben, dass die Rechte von Migranten nicht untergraben werden dürfen – auch nicht bei Verdächtigen oder Verurteilten von Straftaten.

Nach Angaben der italienischen Ministerpräsidentin Meloni sei eine Überarbeitung des derzeitigen europäischen Menschenrechtsrahmens notwendig, um „Missbrauch des Systems“ zu bekämpfen. Sie betonte, dass das Recht auf Schutz nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt von Personen führen dürfe, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.

Gleichzeitig gibt es innerhalb der EU auch Kritik an diesem Kurs. Unter anderem warnen sozialistische Parteien und einige EU-Kommissare davor, dass eine Untergrabung der Rechtsprechung des EGMR das gesamte System des Menschenrechtsschutzes in Europa schwächen könnte. Sie befürchten, dass dies zu Rechtsungleichheit und willkürlichen Abschiebungen führt.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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