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EuGH: Ungarisches Anti-Homo-Gesetz steht im Widerspruch zum EU-Recht

Iede de VriesIede de Vries
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das ungarische Gesetz, das die Aufklärung Minderjähriger über Homorechte und die LGBTI-Gemeinschaft einschränkt, gegen EU-Recht verstößt. Ungarn muss das Gesetz aufheben oder anpassen.
Der Europäische Gerichtshof erklärt das ungarische Anti-Homo-Gesetz für EU-rechtswidrig.

Das ungarische Gesetz von 2021 verbot oder beschränkte die Diskussion über Homosexualität und Geschlechtsumwandlung in Medien und Bildung. Laut dem Gericht verletzt dies mehrere grundlegende europäische Rechte. Es ist das erste Mal, dass das Gericht ein nationales Gesetz an Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union überprüft.

Die Richter in Luxemburg stellen fest, dass das Gesetz diskriminierend ist und zu Stigmatisierung führt. Besonders nicht-heterosexuelle und transgender Menschen werden dadurch betroffen.

Ungarn verteidigte die Regelungen als Schutz Minderjähriger, doch das Gericht weist diese Begründung zurück. Die Maßnahmen seien laut Urteil nicht gerechtfertigt und gingen über das Notwendige hinaus.

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Das Gericht betont außerdem, dass die Europäische Union auf Gleichheit und einer pluralistischen Gesellschaft beruht. Die EU-Mitgliedsstaaten dürfen davon nicht mit nationaler Gesetzgebung abweichen.

Meilenstein

Für die LGBTI-Gemeinschaft in Europa ist das Urteil ein Meilenstein. Das Anti-LGBTI-Gesetz war zudem die rechtliche Grundlage für das Pride-Verbot, welches durch dieses Urteil endgültig unhaltbar ist. Gute Nachrichten also für den Bürgermeister von Budapest und die Organisation hinter Pecs Pride, die wegen der Durchführung einer Pride verfolgt wurden. 

Der Fall wurde von der Europäischen Kommission angestrengt, unterstützt von sechzehn EU-Ländern und dem Europäischen Parlament. Das Urteil gilt als wichtiger juristischer Schritt innerhalb der EU. Das Gesetz hatte schon zuvor praktische Auswirkungen, da es die Grundlage für Beschränkungen und Verbote von Pride-Veranstaltungen in Ungarn bildete.

Neuer Premierminister

Das Urteil fällt zu einem politisch sensiblen Zeitpunkt. Der neu gewählte Premierminister Péter Magyar hat erklärt, dass Menschen frei leben und lieben können sollen, ohne Stigmatisierung, und sprach sich für das Recht auf Pride-Demonstrationen aus. Gleichzeitig ist noch unklar, wie seine Regierung die Regelungen genau anpassen wird. Damit stellt das Urteil eine erste wichtige Bewährungsprobe für die neue ungarische Regierung dar.

Durchsetzbar

Die neue ungarische Regierung erbt von Orbán ein enormes verfassungsrechtliches Durcheinander, wie auch dieses Urteil zeigt. Die Aufgabe der neuen Regierung ist damit klar: Die dringende Wiederherstellung der Rechte der LGBTI-Gemeinschaft muss im Mittelpunkt stehen, wenn der rechtsstaatliche Wiederherstellungsplan der neuen Regierung glaubwürdig sein soll, so die Ungarn-Berichterstatterin Tineke Strik.

Auch für die Kommission liegt laut der niederländischen Europaabgeordneten nun eine klare Botschaft vor: Die europäischen Grundwerte im EU-Vertrag sind nicht nur politisch zu schützen, sondern vor dem Gerichtshof auch direkt juristisch durchsetzbar.

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Tags:
Ungarn

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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