Bei der Beschuldigten handelt es sich um Teodora Georgieva, die bulgarische Vertreterin bei der Europäischen Staatsanwaltschaft. Sie ist seit der Gründung Teil des europäischen Justizorgans und gilt als erfahrene Richterin. Ihre Position innerhalb des EU-Teams machte sie zu einer Schlüsselperson für die Zusammenarbeit zwischen Sofia und Brüssel.
Die Verdachtsmomente beziehen sich auf Kontakte zu organisierten kriminellen Netzwerken in Bulgarien. Bulgarische Kriminelle haben schon länger Einfluss auf die Wirtschaft und Politik des Landes und werden mit Korruption, Schmuggel und Geldwäsche in Verbindung gebracht. Ihre Rolle bei grenzüberschreitender Kriminalität bereitet den europäischen Institutionen Sorgen.
Der offiziellen Mitteilung zufolge wird Georgieva verdächtigt, unerlaubte Beziehungen zu bulgarischen Kriminellen unterhalten zu haben. Dabei sollen vertrauliche Informationen und interne Abläufe gefährdet worden sein. Die Vorwürfe wurden als schwerwiegend genug eingestuft, um sowohl ein Disziplinarverfahren als auch ein Strafverfahren einzuleiten.
Die Europäische Staatsanwaltschaft hat ihre Aufgaben sofort übernommen und vorläufig einem anderen Staatsanwalt übertragen. Damit will Brüssel die Unabhängigkeit der laufenden Untersuchungen sicherstellen und eine mögliche Beeinflussung verhindern.
Der Fall gegen Georgieva berührt eine breitere Sorge der EU über den Einfluss der organisierten Kriminalität in Bulgarien. Seit Jahren wird kritisiert, dass Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Land nicht ausreichen, was auch die europäisch-bulgarischen Kooperationsprogramme belastet.
Frühere Berichte europäischer Institutionen haben bereits auf Verflechtungen zwischen kriminellen Netzwerken und Teilen der bulgarischen Regierung hingewiesen. Besonders im Justizsektor wurden Fragen zur Unabhängigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen externen Druck gestellt. Der aktuelle Fall nährt erneut Zweifel, ob Reformen ausreichend Wirkung gezeigt haben.
Die Untersuchung befindet sich noch in einer frühen Phase. Solange kein endgültiges Ergebnis vorliegt, behält Georgieva formal ihren Titel, darf ihre Arbeit jedoch nicht ausüben.

