Mit dem Urteil endet ein Verfahren, das bereits seit 2018 läuft. Die Europäische Kommission verhängte damals eine Rekordstrafe gegen Google, weil das Unternehmen Smartphone-Hersteller verpflichtet hatte, verschiedene eigene Dienste standardmäßig auf Android-Geräten zu installieren. Nach Ansicht der europäischen Aufsichtsbehörde hatten konkurrierende Anbieter dadurch weniger Chancen, Nutzer zu erreichen.
Die ursprüngliche Geldstrafe betrug 4,34 Milliarden Euro. Ein untergeordnetes europäisches Gericht bestätigte die Verstöße einige Jahre später, senkte jedoch die Summe auf etwa 4,1 Milliarden Euro. Google legte daraufhin erneut Berufung ein, doch auch der höchste europäische Richter hat jetzt entschieden, dass die Sanktion bestehen bleibt.
Wettbewerbsbeschränkung
Die Richter befanden, dass Google seine dominierende Stellung mit Android in einer Weise nutzte, die den Wettbewerb einschränkte. Dabei spielte eine Rolle, dass Hersteller Google Search und den Chrome-Browser vorinstallieren mussten, wenn sie Android auf ihren Geräten verwenden wollten. Zudem wurden Vereinbarungen getroffen, die den Spielraum für alternative Android-Versionen einschränkten.
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Google argumentierte während des Verfahrens, dass Android eine offene und frei zugängliche Plattform sei. Nach Angaben des Unternehmens konnten Nutzer jederzeit selbst konkurrierende Apps herunterladen, und die europäische Bewertung habe die Investitionen des Konzerns in das Betriebssystem unzureichend berücksichtigt. Google betonte zudem, dass die Vereinbarungen, auf die sich der Fall bezieht, inzwischen angepasst wurden.
Dominante Marktmacht
Das Urteil reiht sich ein in eine Reihe langwieriger Untersuchungen der Europäischen Union zur Marktmacht großer Technologieunternehmen. Google wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach mit Milliardenstrafen wegen Verstößen gegen die europäischen Wettbewerbsregeln belegt. Zudem laufen weitere Untersuchungen zur Geschäftspraxis großer digitaler Plattformen.
Mittlerweile verfügt die Europäische Union auch über neue Gesetzgebungen, mit denen große Online-Plattformen strengeren Regeln unterworfen werden. Diese sollen verhindern, dass Unternehmen mit dominanter Marktposition ihre eigenen Dienste bevorzugen oder Wettbewerber ausschließen. Dadurch können Aufsichtsbehörden früher eingreifen als ausschließlich über langwierige Wettbewerbsverfahren.
Das Urteil unterstreicht, dass die europäische Justiz den wettbewerbspolitischen Ansatz der Europäischen Kommission vollumfänglich unterstützt. Damit bleibt eine der höchsten Strafen in der Geschichte Europas bestehen und die europäische Politik gegenüber den größten Technologieunternehmen erhält erneut eine starke juristische Bestätigung.

