Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärte damit die Entscheidung des Europäischen Parlaments für nichtig. Die Richter stellten fest, dass der Antrag unzureichende Garantien für Neutralität bot.
Der Fall betrifft Carles Puigdemont, Antoni Comín und Clara Ponsatí. Das Parlament hatte 2021 der Aufhebung ihres Schutzes auf Antrag Spaniens zugestimmt. In diesem Fall könnte Belgien an der Auslieferung an Madrid mitwirken.
Nach Ansicht des Gerichts hat das Parlament das Prinzip der Unparteilichkeit nicht eingehalten. Die Kritik richtete sich vor allem gegen die Rolle des Berichterstatters, der den Antrag aus Madrid bearbeitet hatte. Angel Dzhambazki war zu diesem Zeitpunkt Mitglied der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer. In dieser Fraktion war auch die spanische rechtsextreme Partei Vox, der Hauptantreiber des Strafverfahrens.
Das Gericht stellt fest, dass ein Berichterstatter mit solchen politischen Verbindungen hätte ausgeschlossen werden müssen. Das Europäische Parlament hätte verhindern müssen, dass der Anschein von Parteilichkeit bei der Prüfung des Antrags entsteht.
Die Richter verweisen auch auf öffentliche Äußerungen und Aktivitäten, die die Neutralität des Berichterstatters in Frage stellen. Damit seien die Anforderungen an ein faires und unparteiisches Verfahren nicht erfüllt gewesen.
Durch die Aufhebung wird die Entscheidung von 2021 rückgängig gemacht und die parlamentarische Immunität der katalanischen Drei wiederhergestellt. Das Gericht betont, dass sich das Urteil auf das Verfahren und nicht auf den Inhalt der spanischen Strafverfahren bezieht.
Madrid möchte die drei Katalanen verfolgen, weil sie damals die Führung des Referendums zur Ausrufung der katalanischen Unabhängigkeit übernommen hatten. Die wirtschaftlich starke nordöstliche spanische Provinz will sich abspalten, doch dieses Referendum galt nach spanischen Juristen als verfassungswidrig.
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