Die Entscheidung betrifft ein polnisches Paar, das in Deutschland geheiratet hat, dessen Ehe aber in Polen nicht anerkannt wird. Laut den Richtern verletzt diese Weigerung die Rechte, die EU-Bürger in allen EU-Staaten ausüben dürfen. Ihr Familienleben muss auch im Heimatland rechtlich anerkannt werden.
Die Richter stellen fest, dass alle Regierungen ausländische Ehen gleich behandeln müssen, unabhängig von ihren eigenen nationalen Vorschriften zu Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts. Die EU-Länder dürfen ihre eigene Ehegesetzgebung behalten, müssen aber zugleich den freien Personenverkehr und das Familienleben der EU-Bürger respektieren.
Den Urteilen zufolge berühren die polnischen Beschränkungen ein Grundrecht: den freien Verkehr innerhalb der EU. Wenn eine Ehe in einem EU-Land geschlossen wird, müssen Bürger darauf vertrauen können, dass diese Ehe auch in einem anderen Land rechtliche Folgen hat.
Die Richter betonen, dass die Weigerung, eine Homo-Ehe anzuerkennen, direkte Auswirkungen auf das Alltagsleben der Paare hat. Dies betrifft unter anderem den Aufenthaltsstatus, administrative Verfahren und den Zugang zu rechtlichem Schutz, der normalerweise aus einer anerkannten Ehe folgt.
Das polnische Gesetz erkennt keine Form der Ehe oder Lebenspartnerschaft für Paare gleichen Geschlechts an. Laut den Richtern bedeutet dies, dass Polen keinen angemessenen Rechtsrahmen bietet, um das Familienleben dieser Bürger zu gewährleisten.
Der EuGH hatte bereits zuvor entschieden, dass Polen in dieser Hinsicht Mängel aufweist. In früheren Urteilen wurde festgestellt, dass das Fehlen einer Regelung für gleichgeschlechtliche Paare gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstößt. Dieses neue Urteil knüpft daran an.
Auch in der aktuellen Entscheidung wird auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Anerkennung verwiesen, die Stabilität und Klarheit für die betroffenen Paare bietet. Das Gericht stellt erneut fest, dass das Ausbleiben einer solchen Regelung einer fortwährenden Verletzung der Rechte von EU-Bürgern gleichkommt.
Die polnische Regierung muss nun Maßnahmen ergreifen, um ausländische Ehen anzuerkennen. Obwohl die Entscheidung keine Verpflichtung auferlegt, eine nationale Homo-Ehe einzuführen, zwingt sie doch zur Anerkennung in anderen EU-Ländern geschlossener Ehen, um die Rechte der Bürger zu schützen.

