Der Fall öffnet Anwohnern und Umweltorganisationen die Tür, damit sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen können.
Der Rechtsstreit drehte sich um ernsthafte Umweltverschmutzung durch großflächige Schweinehaltung in der Region Galicien. Über Jahre hinweg flossen Gülle und Spülwasser eines Schweinebetriebs in den Stausee bei As Conchas. Dadurch wurde das Reservoir so stark verschmutzt, dass das Wasser weder als Trinkwasser noch zum Schwimmen oder für landwirtschaftliche Bewässerung geeignet ist.
Das Gericht befand, dass das Ausbleiben von Eingreifen durch die Regionalregierung eine Verletzung grundlegender Rechte darstellt. Die Regierung ist verpflichtet, die öffentliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Diese Pflicht wurde den Richtern zufolge über Jahre hinweg ignoriert.
Das Urteil verpflichtet die regionalen Behörden nun zu einer großangelegten Sanierung des Gebiets und zu einem strukturellen Schutz der Anwohner vor weiteren Schäden.
Der Fall wurde von Anwohnern des Sees As Conchas in der Provinz Ourense gemeinsam mit einer Umweltorganisation angestrengt. Sie konnten nachweisen, dass die Belastung direkt mit der industriellen Gülleverarbeitung eines nahegelegenen Schlachthofs zusammenhing. Das Gericht stellte fest, dass die Behörden jahrelang Warnungen von Einwohnern und Fachleuten ignoriert hatten.
Das Urteil gilt als Präzedenzfall. Da die Entscheidung auf dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte beruht, können ähnliche Klagen jetzt auch beim Europäischen Gerichtshof vorgebracht werden. Damit erhält der juristische Kampf gegen die Auswirkungen der intensiven Tierhaltung in Spanien und anderen europäischen Ländern eine neue Dimension.
Spanien ist innerhalb der Europäischen Union der größte Produzent von Schweinefleisch. Das Land steht für etwa ein Viertel der gesamten EU-Produktion. Die Schweineindustrie ist auf nur wenige Regionen konzentriert und spielt eine große wirtschaftliche Rolle. Gleichzeitig wächst die gesellschaftliche Kritik an den ökologischen Schäden und Gesundheitsrisiken.
In verschiedenen Regionen wurden bereits wissenschaftliche Berichte über Schäden an Boden und Grundwasser veröffentlicht. Die Verschmutzung ist an manchen Stellen so gravierend, dass eine kurzfristige Wiederherstellung nicht mehr möglich ist. Vor allem Nitrat und Ammoniak aus Güllelagerung und -einleitung schädigen dauerhaft Trinkwasserquellen und Ökosysteme. Manche Böden sind für Jahrzehnte als unbrauchbar erklärt worden.
Das Urteil zwingt nun zum Eingreifen. Die lokalen Behörden sind verpflichtet, das verschmutzte Wasser zu reinigen und neue Verschmutzungen zu verhindern. Damit entsteht erstmals eine rechtliche Handhabe, um strukturelle Veränderungen in der industriellen Tierhaltung durchzusetzen.

