Die Minister erzielten am Montag in Luxemburg einstimmig eine Einigung über ihre gemeinsame Verhandlungsposition für die Agrarpolitik von 2028 bis 2034. Damit akzeptieren sie weitgehend die neue Struktur, die die Europäische Kommission vorgeschlagen hat. Die finanziellen Vereinbarungen sind vorerst nicht Teil des Abkommens.
Die bisherige separate Finanzierung von Einkommensstützungen für Landwirte und Fördermitteln für die ländliche Entwicklung wird in einem wesentlich größeren europäischen Fonds zusammengefasst. Aus diesem werden künftig auch regionale Entwicklung, Fischerei sowie weitere Politikbereiche finanziert. Jedes EU-Land muss einen nationalen Plan für die Verteilung der Gelder aufstellen.
Mehr Freiheit für die Länder
Die einzelnen EU-Länder erhalten dabei deutlich mehr Freiheit, ihre eigene Agrarpolitik zu gestalten. Empfehlungen der Europäischen Kommission zu nationalen Förderprogrammen sollen nicht bindend sein. Die Landwirtschaftsminister wollen die europäischen Regeln vereinfachen und die Subventionen besser an die Gegebenheiten der einzelnen Länder anpassen.
EU-Agrarkommissar Christophe Hansen begrüßte die Einigung, warnte jedoch gleichzeitig vor zu viel nationaler Freiheit und zu niedrigen ambitionen. Seiner Auffassung nach müssen die gemeinsamen Merkmale der Agrarpolitik erhalten bleiben.
Ein Viertel weniger
Die Europäische Kommission hat rund 300 Milliarden Euro für Agrarsubventionen vorgeschlagen, gegenüber 387 Milliarden Euro in der aktuellen Förderperiode. Das sind 87 Milliarden Euro (=22%) weniger. Ende November soll ein zusätzlicher EU-Gipfel über den Mehrjährigen Finanzrahmen entscheiden, wie viel Geld letztlich für die Landwirtschaft bereitgestellt wird.
Die künftigen Einkommensstützen sollen vor allem Landwirte erreichen, die tatsächlich Landwirtschaft betreiben. Die EU-Länder dürfen selbst bestimmen, wer als aktiver Landwirt gilt. Dabei werden auch nationale Gegebenheiten und die Lage pensionierter Landwirte berücksichtigt. Die Verteilung der Subventionen pro Hektar wird ebenfalls reduziert.
Junge Landwirte und kleinere Betriebe erhalten besondere Aufmerksamkeit. Alle EU-Länder müssen zusätzlichen Beistand für junge Menschen bieten, die einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen wollen, unter anderem durch höhere Zahlungen, Ausbildungen und Begleitung. Über Höchstgrenzen für Subventionen pro Betrieb und die schrittweise Senkung hoher Zahlungen wird später entschieden.
Fonds für ländliche Entwicklung entfällt
Die separate Finanzierung der ländlichen Entwicklung entfällt. Deutschland hat Garantien für deren Fortführung gefordert und bedauert die Streichung. Umweltauflagen bleiben bestehen, doch die EU-Länder erhalten mehr Mitbestimmung bei der Umsetzung. Umweltorganisationen befürchten dadurch einen geringeren Schutz von Natur und Biodiversität.
Die Minister wollen zudem bessere Versicherungen und Notfallhilfen für Landwirte, die von Extremwetter, Krankheiten oder anderen Krisen betroffen sind. Das Abkommen stellt noch keine endgültige Gesetzgebung dar. Das Europäische Parlament muss ebenfalls seine Position festlegen, bevor gemeinsame Verhandlungen zwischen den EU-Ministerinnen und -Ministern sowie dem Europaparlament beginnen können.