Vorläufig kommen nur Getreideproduzenten in Polen, Bulgarien und Rumänien für rund 56 Millionen Euro Entschädigung in Frage. Dieser Betrag darf von ihren nationalen Regierungen verdoppelt werden.
Die Berechnungen basieren auf großen Abweichungen in den letzten fünf Jahren zwischen Getreideimport und -export im Vergleich zum EU-Durchschnitt. Für viele andere Antragsteller sind die Unterschiede (sprich: Umsatzeinbußen) zu gering. Auch Landwirte in Tschechien, Ungarn und der Slowakei hatten um EU-Notfallhilfe gebeten. Die europäischen Agrardachverbände Copa und Cogeca halten die nun vorgeschlagene Regelung für viel zu begrenzt und zudem nur vorübergehend.
Da ein großer Teil der ukrainischen Getreideproduktion „über Land“ zu den Häfen in Polen, Litauen und Rumänien transportiert wird, gelangt ein Teil davon in die Nachbarländer der Ukraine, wodurch die Preise auf den lokalen Getreidemärkten stark unter Druck stehen. Dort füllen sich die Lagerhallen mit Mais, Weizen und Sonnenblumen.

