Vorläufig kommen nur Getreideproduzenten in Polen, Bulgarien und Rumänien für rund 56 Millionen Euro Entschädigung in Frage. Dieser Betrag darf von ihren nationalen Regierungen verdoppelt werden.
Die Berechnungen basieren auf großen Abweichungen in den letzten fünf Jahren zwischen Getreideimport und -export im Vergleich zum EU-Durchschnitt. Für viele andere Antragsteller sind die Unterschiede (sprich: Umsatzeinbußen) zu gering. Auch Landwirte in Tschechien, Ungarn und der Slowakei hatten um EU-Notfallhilfe gebeten. Die europäischen Agrardachverbände Copa und Cogeca halten die nun vorgeschlagene Regelung für viel zu begrenzt und zudem nur vorübergehend.
Da ein großer Teil der ukrainischen Getreideproduktion „über Land“ zu den Häfen in Polen, Litauen und Rumänien transportiert wird, gelangt ein Teil davon in die Nachbarländer der Ukraine, wodurch die Preise auf den lokalen Getreidemärkten stark unter Druck stehen. Dort füllen sich die Lagerhallen mit Mais, Weizen und Sonnenblumen.
Außerdem beklagen sich Geflügelzüchter in Frankreich, Italien und Spanien über den Zusammenbruch ihres Hühnchenfleischmarktes, weil die EU für die Ukraine vorübergehend Exportquoten und -zölle abgeschafft hat. Auch diese Länder plädieren für eine Entschädigungsregelung. Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski sagte am Montag in Brüssel auf der monatlichen LNV-Ministerratssitzung, der Fonds sei für eine derart umfassende Maßnahme zu klein.
Im Agrarraat forderten auch andere EU-Mitgliedstaaten vergeblich Unterstützung. In Lettland und Litauen sind die Milchpreise drastisch gesunken. Die Minister der Ostseeländer warnten vor Betriebsschließungen bei Milchviehhaltern. Italien verlangt Entschädigungszahlungen aufgrund der Vogelgrippe. Frankreich und Spanien wiesen auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihrer Weinproduzenten hin.

