Der EU-Umweltkommissar Virginius Sinkevicius ist der Ansicht, dass Wölfe und Landwirtschaft nebeneinander existieren müssen. Er hält es nicht für notwendig, die Jagd auf Wölfe wieder freizugeben. Nach seiner Auffassung sollte der Schwerpunkt auf dem Schutz von Weidetieren durch den Bau von Zäunen und das Errichten von Nachtunterkünften und Ställen liegen.
Angriffe von Wölfen auf Schafe, Ziegen und Rinder nehmen in ganz Europa seit Jahrzehnten stetig zu. Aktuell werden in ganz Europa mehr als 17.000 Wölfe registriert. Sinkevicius betonte am Montag in Brüssel, dass die EU-FFH-Richtlinie nicht geändert werden müsse, um die Wolfsbestände in den Griff zu bekommen.
Die EU-Länder haben bereits die Möglichkeit, das Erschießen von Problemwölfen ausnahmsweise zu erlauben. Einige EU-Mitgliedstaaten haben von dieser Ausnahmeregelung in der EU-FFH-Richtlinie bereits Gebrauch gemacht. In dieser EU-Version der Berner Konvention („Rote Liste“) gilt der Wolf als eines der am stärksten geschützten Tiere.
Österreich setzte sich dafür ein, die veraltete Schutzrichtlinie nach 30 Jahren erstmals zu überarbeiten und erhielt dafür Unterstützung von 16 EU-Mitgliedstaaten während des Agrarrats am vergangenen Montag in Brüssel. Sie forderten zudem eine einheitliche Wolf-Monitoring in ganz Europa; aktuell wird dies in jedem Land noch eigenständig durchgeführt.
Die gebirgigen und waldreichen EU-Länder baten die Europäische Kommission, den Wolf in eine niedrigere Schutzkategorie einzuordnen, ähnlich wie das Nicht-EU-Land Schweiz. Umweltkommissar Sinkevicius wies darauf hin, dass die EU die Berner Konvention nicht ändern kann, wohl aber ihre eigenen Durchführungsregeln. Und diese erlauben seiner Meinung nach bereits jetzt das Erschießen von Problemwölfen.
Die sechzehn EU-Länder wollen aber keine nachträgliche Erlaubnis, um „einfach so“ einen Wolf töten zu dürfen, sondern sie möchten mit Jagdlizenzen bereits im Voraus die Größe der Wolfsrudel kontrollieren können.
Sie baten außerdem um mehr finanzielle Unterstützung für die bereits bestehenden Schadensregelungen, die derzeit nur Standardentschädigungen gewähren. Es gibt auch eine begrenzte Förderung für den Bau von Zäunen und Einzäunungen, aber keine für permanente Bewachung. Die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) unterstützt solche Anliegen und finanziert laut Brüssel 100 Prozent der Investitionen.

