Frankreich weigert sich, „Situationen zu schaffen, die die europäische Viehzucht erneut in eine Situation von Wettbewerbsverzerrung oder Wettbewerbsfähigkeitseinbußen bringen“.
Die Europäische Kommission plant, diesen Herbst mit einem konkreten Vorschlag zur Verbesserung des Tierschutzes zu kommen. Dieser ist seit mehreren Jahren in Vorbereitung und wurde bereits ausführlich vom Europäischen Parlament und den 27 Landwirtschaftsministern beraten.
Deshalb hat der französische Minister Marc Fesneau eine Notiz mit fünf „Diskussionspunkten“ an EU-Kommissarin Stella Kyriakides geschickt. In den vergangenen Monaten hat er dazu umfassende Beratungen mit der französischen Branche geführt. Auch in Niederlande läuft derzeit eine Konsultation für ein Abkommen zur tiergerechten Tierhaltung.
Die von Frankreich schon früher befürwortete Einführung von „Spiegelklauseln“ in Handelsverträgen und beim Lebensmittelimport soll – wenn es nach Paris geht – gesetzlich verankert werden. Französische Agrarorganisationen hatten kürzlich bereits die starke Zunahme billiger Importe aus Ukraine beklagt, bedingt durch die Aufhebung der Einfuhrzölle und die Ausweitung der Quoten für verschiedene Agrarprodukte.
Frankreich scheint sich vorsichtig eine Position zu einem Käfigverbot vorzubehalten. Sowohl das Europäische Parlament als auch die Europäische Kommission planen, die Käfighaltung schrittweise abzuschaffen, unter anderem als Reaktion auf eine Bürgerpetition. Dies wird voraussichtlich nicht vor 2027 möglich sein.
Fesneau betont, dass neue Techniken und Erkenntnisse berücksichtigt werden müssten und zudem die Abschreibungsfristen von Ställen und Ausrüstungen mit einkalkuliert werden sollten.
Für den Transport von Tieren wird EU-Kommissarin Kyriakides wahrscheinlich die Regeln verschärfen. Die aktuellen Vorgaben werden in nicht allen EU-Ländern ordnungsgemäß eingehalten, und auch die Strafen variieren, berichtete kürzlich der Europäische Rechnungshof (EuRH).
Dadurch bestehe das Risiko, dass Transportunternehmen Schlupflöcher ausnutzen. In Deutschland reichen die Bußgelder für Verstöße gegen die Transportregeln bis zu 25.000 Euro, während sie in Italien zwischen 1.000 und 6.000 Euro liegen.
Frankreich und Deutschland riefen im vergangenen Sommer zu einem europäischen Verbot der Tötung von eintägigen männlichen Küken auf. Zusammen mit Österreich, Spanien, Irland, Luxemburg und Portugal haben diese Länder bereits einen entsprechenden Vorschlag in Brüssel eingereicht. Bislang wurde nur wenig damit getan. Frankreich fordert, dass dies nun endlich im neuen Tierschutzgesetz verankert wird.
Bezüglich der Einführung eines Tierschutzlabels oder eines europäischen Gütesiegels hält Frankreich nicht mehr an einer Pflicht und dem zuvor eingereichten Nutriscore-Label fest, sondern spricht nun von einer freiwilligen Regelung. Ob Kyriakides und das Europäische Parlament damit einverstanden sein werden, ist noch unklar.

