Der Pestizid-Vorschlag hat Verzögerungen erlitten, weil mehrere EU-Länder keinerlei Einschränkungen beim Einsatz chemischer Mittel in der Landwirtschaft wünschen oder den Vorschlag zumindest über die Europawahlen (Juni 2024) hinaus vertagen wollen. Der Vorschlag wurde vor einem halben Jahr vom damaligen tschechischen Vorsitz an die Kommissare Timmermans, Sinkevicius und Kyriakides zurückverwiesen mit der Bitte um ergänzende "Folgenforschung".
Aus einer ergänzenden 218-seitigen Notiz geht hervor, dass die Auswirkungen auf die meisten Agrarprodukte sehr gering ausfallen, dass es kein totaler Verbot gibt (nur für öffentliche Parks und Grünanlagen), und dass die Einschränkung in der Land- und Gartenwirtschaft nur für die wirklich „gefährlichen“ (gesundheitsgefährdenden) Mittel gilt.
Außerdem hat Brüssel bereits klargestellt, dass Länder, die den Mittelverbrauch schon stark reduziert haben, mit einer geringeren Verpflichtung belohnt werden sollen.
Der ergänzende Folgenreports wurde kürzlich bereits durchgesickert und wird möglicherweise am 5. Juli von der Europäischen Kommission vorgestellt. Brüssel koppelt dies jedoch auch an ihren Vorschlag für ein Naturwiederherstellungsgesetz, über das am Dienstag der Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments eine Schlussabstimmung abhält.
Darüber hinaus hat der derzeitige EU-Vorsitz Schweden zwei technische Kompromisse zum Pestizidvorschlag eingebracht. Dabei gibt es Wahlfreiheit für die Mitgliedstaaten, ob sie Richtlinien für einzelne Kulturen oder Kulturgruppen aufstellen. Auch können die EU-Länder wählen, diese Verpflichtung durch verbindliche Regeln zu erfüllen.
Die Mitgliedstaaten müssen Richtlinien oder Regeln für Kulturen erstellen, die zusammen 75 % (vorher 90 %) der landwirtschaftlichen Fläche ausmachen. Eine Mehrheit der EU-Länder unterstützt diese Wahlmöglichkeiten, darunter auch die Niederlande, berichtet Adema in seinem kommentierten Brief an das Parlament.
Außerdem diskutieren die Landwirtschaftsminister bei ihrer zweitägigen Beratung den Antrag von sieben EU-Ländern, zwei vorübergehende Erleichterungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auch im nächsten Jahr beizubehalten. Dies sei weiterhin notwendig wegen der bedrohten weltweiten Ernährungssicherheit infolge des russischen Krieges gegen die Ukraine. Die Europäische Kommission erklärt, dass die Ernährungssituation zwar unter Druck stehe, sich bisher aber relativ gut darstelle.
Es handelt sich um zwei Erleichterungen für verpflichtenden Fruchtwechsel und das Brachenlassen ungenutzter Flächen zugunsten der Förderung der Biodiversität. Diese zwei Derogationen wurden im letzten Jahr unter Druck des Europäischen Parlaments („vorübergehend, für ein Jahr“) in die GAP 2023-2027 aufgenommen, als klar wurde, dass der ukrainische Getreideexport durch die russische Blockade der Schwarzmeerhäfen beeinträchtigt würde.
In dem Appell von Estland, Lettland, Litauen, Finnland, Polen, Tschechien und Ungarn wird nun auch auf die anhaltende Dürre und die damit verbundenen Ernteausfälle verwiesen, weshalb eine Ausweitung der Produktionsmöglichkeiten ebenfalls wünschenswert sei.

