Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments stimmte kürzlich für eine Änderung, die Begriffe wie „Burger“, „Wurst“ und „Steak“ für Produkte reserviert, die tierisches Fleisch enthalten. Viele EU-Länder vertreten die Ansicht, dass Bezüge auf „Fleisch“ für im Labor gezüchtetes Fleischersatzprodukt nicht erlaubt sein sollten.
Parallel dazu läuft ein Vorschlag der Europäischen Kommission, 29 Fleischbegriffe – wie „Speck“, „Rindfleisch“ und „Huhn“ – auf pflanzlichen Etiketten zu verbieten. Die Abgeordneten erwägen zusätzlich, die Verwendung von „Burger“ und „Wurst“ einzuschränken. Beide Initiativen dienen dem Verbraucherschutz, rufen jedoch heftige Gegenreaktionen hervor.
Eine breite Koalition von mehr als zweihundert Organisationen startete die „No Confusion“-Kampagne, um die Vorschläge zu torpedieren. Sie argumentieren, dass Verbraucher durch Begriffe wie „pflanzlicher Burger“ nicht verwirrt werden und ein Verbot tatsächlich mehr Unklarheit schafft und Innovationen hemmt.
Gegner des Verbots weisen darauf hin, dass bekannte Bezeichnungen Verbrauchern bei der Auswahl und Zubereitung von Lebensmitteln helfen. Sie befürchten, dass Verbotsbestimmungen sowohl pflanzliche als auch kultivierte Varianten betreffen und die Entwicklung neuer, nachhaltigerer Produkte verzögern könnten.
Befürworter argumentieren, dass Fleischbegriffe ausschließlich Fleischprodukten vorbehalten sein sollten, um Irreführung zu vermeiden und traditionelle Branchen zu schützen. Kritiker entgegnen, dass die bestehende EU-Gesetzgebung bereits ausreichende Garantien biete und zusätzliche Beschränkungen unverhältnismäßig seien.

